Wenn es Ihnen nichts ausmacht, Pläne zusammenzutragen, wenn Sie gern Verkaufsmappen erstellen, gut fotografieren und im Umgang mit Verkaufsplattformen oder im Aufgeben von Inseraten versiert sind, benötigen Sie keine Hilfe. Ihre Hausbank kann helfen, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Alternativ kann eine Schätzungsfachperson eine kostenpflichtige Hausbewertung anfertigen – oder Sie verkaufen einfach meistbietend.
In diesen Fällen sollten Sie auf die Hilfe einer Fachperson zurückgreifen:
- Sie haben keine Erfahrung im Hausverkauf.
- Sie wollen sich begleiten lassen.
- Ihr Netzwerk für potenzielle Käufer ist zu klein.
Bedenken Sie ebenfalls, dass Interessenten Fragen stellen und das Haus besichtigen wollen, das kann zeitintensiv werden.
Falls Sie ein Verkaufsmandat vergeben wollen, eignen sich Immobilienschätzer, Maklerinnen oder Banken dafür. Dabei sollten Sie genau darauf achten, wie sich deren Provision zusammensetzt. Wird auf dem erzielten Verkaufspreis ein fixer Betrag fällig oder ein Prozentsatz des Verkaufspreises?
Übliche Ansätze bewegen sich zwischen zwei und drei Prozent. Klären Sie ab, ob alle Kosten enthalten sind. Wenn eine Fachperson etwa Verkaufsunterlagen erstellt, müssen Sie die eventuell zusätzlich bezahlen. Dennoch kann es sich lohnen, auf einen Makler zu setzen, weil er allenfalls einen höheren Verkaufspreis herausholen kann.
Kaufvertrag beim Notariat erstellen lassen
Sobald Sie mit der Käuferin einig sind, muss der Kaufvertrag notariell erstellt und öffentlich beurkundet werden. In gewissen Kantonen kann man sich das Notariat aussuchen, in anderen muss man sich ans zuständige Amt wenden, meist das kantonale Handelsregisteramt.
Die Immobilienpreise sind jahrelang gestiegen, vielleicht haben sie jetzt den Höhepunkt erreicht – darum könnte es ein guter Moment sein, um zu verkaufen. Allerdings ist es von Vorteil, wenn Sie sich Zeit nehmen können und nicht unter Zeitdruck verkaufen müssen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 1.12.2021 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
Soll ich eine Makleragentur hinzuziehen, um die Wohnung zu verkaufen? Reicht es, wenn ich mich auf die amtliche Hausschätzung verlasse, um den Verkaufspreis zu bestimmen? Stimmt es, dass man noch nach fünf Jahren nach dem Verkauf für Mängel am Haus haftet? Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Verkauf von Wohneigentum.
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