Als Vermieterin müssen Sie unter Umständen eine Reduktion gewähren, wenn der Mieter wegen Baulärm Mietrecht Massiver Baulärm ohne Vorwarnung im Gebrauch der Wohnung gestört wird. Auch wenn Sie nichts dafürkönnen.

Es liegt aber am Mieter, vor der Schlichtungsstelle oder in zweiter Instanz vor dem Mietgericht zu beweisen, dass ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vorliegt – mittels Fotos, Videos oder eines Störungsprotokolls. Falls der Klage des Mieters stattgegeben wird, können Sie wiederum versuchen, den bauenden Nachbarn juristisch in die Pflicht zu nehmen, und den Betrag zurückfordern, auf den Sie gegenüber dem Mieter verzichten mussten.

 

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Mietrecht
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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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