Als Vermieterin müssen Sie unter Umständen eine Reduktion gewähren, wenn der Mieter wegen Baulärm im Gebrauch der Wohnung gestört wird. Auch wenn Sie nichts dafürkönnen.
Es liegt aber am Mieter, vor der Schlichtungsstelle oder in zweiter Instanz vor dem Mietgericht zu beweisen, dass ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vorliegt – mittels Fotos, Videos oder eines Störungsprotokolls. Falls der Klage des Mieters stattgegeben wird, können Sie wiederum versuchen, den bauenden Nachbarn juristisch in die Pflicht zu nehmen, und den Betrag zurückfordern, auf den Sie gegenüber dem Mieter verzichten mussten.
Lärm in der Nachbarschaft, verursacht durch Kindergeschrei, feiernde Partygäste oder Baumaschinen, führt sehr häufig zu Konflikten. Auf Guider erfahren Beobachter-Abonnenten, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können.
2 Kommentare
Grundsätzlich ja. Auch Geschäftsraummieter können mit einem Mangel argumentieren.
Gilt das auch für Gewerbe? Wir betreiben einen Kleiderladen und das Gebäude nebenan wir jetzt während 18 Monaten lautstark kernsaniert?