Ja, das kann sein. Grund dafür ist der im Energiegesetz vorgesehene Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) von selbst produziertem Solarstrom. Der Vermieter darf den selbst produzierten Strom der Mieterschaft verkaufen und über Nebenkosten abrechnen.

Aber: Der Strom muss als Nebenkostenposition im Vertrag explizit genannt werden. Und der Tarif des selbst produzierten Stroms darf nicht höher sein als bei einem externen Standardprodukt.

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Mietrecht
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Falls Ihr Mietvertrag von Beginn an den ZEV vorgesehen hat, müssen Sie sich dem ZEV anschliessen. Wenn der Vermieter aber den ZEV erst im Lauf der Mietdauer einführen möchte und den Mietvertrag entsprechend ändern will, können Sie dem ZEV zustimmen oder ihn ablehnen.

Wenn Sie ihn ablehnen, können Sie den Strom weiterhin vom bisherigen Anbieter beziehen und die Rechnung bei ihm bezahlen. Als Nebenkosten kann der Vermieter dann höchstens die Kosten für den Allgemeinstrom abrechnen.

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