Informieren Sie sich sofort über geplante Bauvorhaben. Neubauten werden in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht. In vielen Gemeinden kann man die Bauvorhaben auch auf der Webseite elektronisch einsehen. Oder Sie fragen bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde nach, ob auf diesem Grundstück ein Baugesuch eingereicht wurde. Wenn Sie im Haus vermehrt Handwerker oder Architektinnen antreffen, fragen Sie nach, was kaputt ist oder ersetzt werden muss.

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Sobald Sie von einem Sanierungsvorhaben wissen, können Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie bereit sind, während der Bauphase auszuziehen. Tun Sie das umgehend – bevor Sie die Kündigung erhalten. Und per Einschreiben.

Die Auszugsgarantie muss ernsthaft und bedingungslos sein. Das vage Versprechen eines möglichen Auszugs genügt nicht. Plausibel ist Ihr Angebot, wenn Sie mitteilen, dass Sie während der Sanierungsarbeiten an einem anderen Ort wohnen. Etwa bei einer Freundin. Oder dass Sie für diese Zeit verreisen.

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Der Vermieter kann zwar trotzdem kündigen. Aber dann können Sie die Kündigung innert 30 Tagen bei der Mietschlichtungsbehörde anfechten und nachweisen, dass Sie eine vorübergehende Auszugsgarantie abgegeben haben. Damit ist die Kündigung missbräuchlich. Weil der Vermieter auch ungehindert hätte sanieren können, ohne zu kündigen.

Aber selbst wenn Sie wieder in die Wohnung einziehen können: Der Vermieter kann nach der Sanierung den Mietzins erhöhen, wenn die Arbeiten wertvermehrend sind. Er muss die Erhöhung nach Abschluss der Arbeiten auf dem amtlichen Formular mitteilen und begründen. Die Anzeige muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei den Mietern eintreffen, damit diese auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gilt. So haben sie genug Zeit, zu kündigen, wenn die Wohnung zu teuer wird.

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