Fredi war schon immer ein Ungeschickter. Jetzt hat er mir netterweise beim Zügeln geholfen, aber dabei eine teure Vase zerdeppert. Wer zahlt?

Wenn Sie den Umzug ohne Zügelfirma organisieren, haftet grundsätzlich die Person, die den Schaden verursacht – deren Privathaftpflichtversicherung kann ihn übernehmen.

Aber Achtung: Normalerweise helfen Freunde unentgeltlich. Das ist rechtlich gesehen eine Gefälligkeit. Helferinnen und Helfer haften daher nur, wenn sie fahrlässig mit dem Umzugsgut umgegangen sind. Selbst dann wird die Versicherung je nach Police einen sogenannten Gefälligkeitsabzug von bis zu 50 Prozent vornehmen oder gar nichts bezahlen.

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Dummerweise habe ich meinem Mahagonitisch einen tüchtigen Kratzer zugefügt. Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung?

Nein. Sie kommt nicht für Schäden an den eigenen Sachen auf. Sie können aber prüfen, ob Ihre Hausratversicherung etwas übernimmt.

In erster Linie springt sie bei Elementarereignissen (Wasser, Feuer, Sturm) und bei Diebstahl ein – nicht gerade typisch bei einem Umzug.

Wenn Sie aber einen Zusatz für anderweitige Beschädigungen wie eine Glasbruch- oder Wertsachenversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass die Hausratversicherung einen Teil des Schadens übernimmt.

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Ich habe zum Zügeln das Auto einer Freundin benutzt und eine Beule verursacht. Wer zahlt?

Sie können Ihre Fremdlenkerversicherung in Anspruch nehmen, falls Sie diesen Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das funktioniert übrigens beim bezahlten Mietauto nicht. Deshalb sollte man dafür eine Vollkaskoversicherung abschliessen.

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Ich habe eine Zügelfirma engagiert. Die haben meinen Holztisch aufs Parkett fallen lassen, beides ist nicht heil geblieben. Wer haftet?

Grundsätzlich die Zügelfirma. Oft wird aber die Haftung für Schäden am Umzugsgut bei leichter Fahrlässigkeit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Die Firma haftet dann nur für grobe Fahrlässigkeit und Absicht. Das ist zulässig, gilt aber zum Beispiel nicht gegenüber dem Vermieter, dessen Parkett zerkratzt wurde.

Achten Sie bei Vertragsschluss darauf, dass die Zügelfirma eine Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung hat.

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Wie gehe ich vor, um entstandene Schäden durch die Zügelfirma zu beanstanden?

Tatsächlich sind viele Leute am Ende eines Umzugs so erschöpft, dass sie nur noch die abgemachte Summe bar zahlen und blind unterschreiben, was ihnen die Zügelfirma vorlegt. Das erschwert allenfalls nötige spätere Reklamationen.

Halten Sie deshalb Schäden, die Sie feststellen, direkt auf einem Papier fest und lassen Sie sich diese von den Zügelleuten bestätigen. Prüfen Sie bald darauf, ob weitere Schäden entstanden sind, und melden Sie diese sofort. Das Gesetz räumt dafür nur acht Tage ein.

Es ist noch immer verbreitet, dass Zügelfirmen das Geld direkt in bar einziehen. Vielleicht können Sie mit dem beauftragten Unternehmen nachträglich noch abmachen, dass Sie eine Rechnung erhalten. Wenn das nicht möglich ist und die Züglete nicht nach Plan verläuft, sollten Sie die Barzahlung verweigern oder mindestens einen Teil des vereinbarten Betrags zurückbehalten. Verlangen Sie für Ihre Zahlung eine Quittung.

Tipps für den Umzug

  • Zügeln Sie wertvolle Gegenstände selbst.
  • Holen Sie Offerten von verschiedenen Zügelfirmen ein und vergleichen Sie. Vereinbaren Sie entweder eine Pauschale oder ein Kostendach.
  • Wenn Sie beim oder nach dem Zügeln Mängel feststellen: Melden Sie sich sofort bei der Zügelfirma – am besten mit einem eingeschriebenen Brief und Beweisfotos.
  • Überlassen Sie das Verpacken der Zügelfirma. Wenn Sie Dinge selbst nicht gut verpackt haben, haften Sie für Transportschäden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Mitte Januar 2020 veröffentlicht.

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