Fall 1: Gekündigt und arbeitslos

Fallbeispiel: Frau Müller verliert ihre Stelle und findet nicht sofort eine neue.

Krankentaggeldversicherung

Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, einem Angestellten, der ohne Verschulden wegen Krankheit nicht arbeiten kann, den Lohn eine gewisse Zeit weiterzuzahlen. Der Arbeitgeber kann hierzu freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abschliessen; vielfach sieht der Gesamtarbeitsvertrag eine solche zwingend vor. Hat Frau Müllers Arbeitgeber eine solche Versicherung abgeschlossen, kann sie diese nach Stellenverlust beim gleichen Versicherer als Privatperson weiterführen. Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist bei Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich.

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Hat Müllers Firma keine Krankentaggeldversicherung, erhält sie von der Arbeitslosenversicherung bei Krankheit eine Entschädigung, jedoch nur während bis zu 30 Kalendertagen pro Krankheitsfall und maximal 44 Taggelder während der Rahmenfrist.

Unfallversicherung

Nach Stellenaustritt ist Frau Müller noch automatisch während 31 Tagen gegen Unfall versichert. Meldet sie sich innerhalb dieser Frist bei der Arbeitslosenversicherung an, geht der Versicherungsschutz weiter.

Pensionskasse

Während eines Monat ab Ende des Arbeitsverhältnisses ist Müller in der Pensionskasse noch für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Als Empfängerin von Arbeitslosenentschädigung geht dieser Schutz weiter. Das Alterssparen wird während der Arbeitslosigkeit ausgesetzt, kann aber auf eigene Kosten freiwillig weiterversichert werden.

Gut zu wissen: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Versicherte ab dem 58. Altersjahr die Möglichkeit, weiterhin bei der angestammten Pensionskasse zu bleiben (je nach Pensionskasse eventuell bereits ab 55 Jahren). Bei dieser Variante bezahlen die versicherten Personen die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für die Risiken Tod und Invalidität sowie die Verwaltungskosten selber. Auf Wunsch kann auch die Altersvorsorge weitergeführt werden. Auch diese Sparbeiträge zahlen die Betroffenen aus der eigenen Tasche.

Arbeitslosenversicherung

Frau Müller sollte sich noch während der laufenden Kündigungsfrist beim RAV melden. Auch wenn sie vorübergehend krank und somit gar nicht vermittelbar ist, kann sie sich dennoch arbeitslos melden und wie erwähnt zumindest während 30 Tagen Arbeitslosengeld beziehen.

Wie funktioniert die Pensionskasse?

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Achtung: Seit 2025 müssen Angestellte 22’680 Franken jährlich verdienen, um bei der Pensionskasse des Arbeitgebers obligatorisch versichert zu sein.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

Fall 2: Sabbatical

Fallbeispiel: Herr Fischer bezieht einen unbezahlten Urlaub. Danach kehrt er wieder zu seinem jetzigen Arbeitgeber zurück.

Krankentaggeldversicherung

Herr Fischer sollte direkt bei seinem Versicherer abklären, ob er auch während des unbezahlten Urlaubs Versicherungsschutz geniesst, falls er während seiner Abwesenheit schwer erkranken und über den Urlaub hinaus arbeitsunfähig bleiben würde. Die Konditionen der einzelnen Versicherer sind sehr unterschiedlich.

Unfallversicherung

In den ersten 31 Tagen des Urlaubs besteht eine Nachdeckungsfrist. Dauert Fischers unbezahlter Urlaub länger, kann er die Unfallversicherung mit einer sogenannten Abredeversicherung um maximal sechs Monate verlängern. Die Anmeldung muss bis vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist mittels Einzahlung der Prämie erfolgen. Dauert der Urlaub länger als diese vom Unfallversicherer des Arbeitgebers gedeckten rund sieben Monaten, muss er das Unfallrisiko nahtlos bei der Krankenkasse versichern. Zu beachten ist jedoch, dass beim Krankenversicherer die Franchise und der Selbstbehalt selber zu tragen sind. Auch deckt die Grundversicherung nur die Heilungskosten, nicht aber den Lohnausfall.

Pensionskasse

Der Versicherungsschutz während eines unbezahlten Urlaubs ist vom Pensionskassenreglement abhängig. Allenfalls kann der Versicherungsschutz freiwillig weitergeführt werden. Je nach Reglement ist dies auch bei der eigenen Pensionskasse, ansonsten bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG möglich.

Arbeitslosenversicherung

Falls Herr Fischer vom Arbeitgeber trotz gegenseitig vereinbarter Rückkehr an den Arbeitsplatz die Kündigung erhält, sollte er sich noch während der Kündigungsfrist beim RAV der Wohngemeinde melden.

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Fall 3: Stellenwechsel

Fallbeispiel: Frau Schmid hat ihre Stelle selber gekündigt und tritt sofort wieder eine neue Arbeitstelle an.

Krankentaggeldversicherung

Bietet die neue Firma keine Krankentaggeldversicherung an, ist es allenfalls angebracht, die Kollektivversicherung beim bisherigen Arbeitgeber in eine Einzel-Krankentaggeldversicherung umzuwandeln. Denn falls Frau Schmid wegen Krankheit ausfällt, muss der neue Arbeitgeber laut Gesetz nur während einiger weniger Wochen den Lohn weiterzahlen. Ein gesetzliches Übertrittsrecht ohne Gesundheitsprüfung ist aber nur im Fall von Arbeitslosigkeit vorgesehen. Erkundigen Sie sich direkt beim Versicherer nach der Prämienhöhe – auch nach der Frist für den Übertritt.

Unfallversicherung

Frau Schmid muss keine Massnahmen treffen, es sei denn, sie ist an der neuen Arbeitsstelle weniger als acht Stunden pro Woche tätig. Dann muss sie die Unfalldeckung für Nichtberufsunfälle bei ihrer Krankenkasse einschliessen.

Pensionskasse

Beim Stellenwechsel wird das Freizügigkeitsguthaben von der alten an die neue Kasse übertragen. Bei dieser ist Schmid dann ab Stellenantritt versichert, soweit ihr Lohn weiterhin die Eintrittsschwelle von 22’680 Franken im Jahr übersteigt (Stand 2025).

Arbeitslosenversicherung

Es sind keine Vorkehrungen notwendig.

Fall 4: Selber gekündigt und ohne Job

Fallbeispiel: Herr Meier hat seinen Job selber gekündigt, um sich eine Auszeit zu gönnen. Eine neue Stelle wird er sich erst später suchen.

Krankentaggeldversicherung

Der Übertritt in die Einzel-Krankentaggeldversicherung ist sinnvoll. Wenn Meier diese Versicherung weiterführt und während des Sabbaticals erkrankt, erhält er ein Taggeld ab Urlaubsende. Vorausgesetzt, er kann belegen, dass er eine neue Stelle antreten oder Arbeitslosenentschädigung hätte beziehen können und damit einen versicherten Verdienstausfall hat.

Unfallversicherung

Während den ersten 31 Tagen seiner Auszeit ist Herr Meier noch versichert. Dauert sein Sabbatical länger, ist es von Vorteil, wenn er beim Versicherer seines bisherigen Arbeitgebers eine Abredeversicherung von maximal weiteren sechs Monaten abschliesst – das muss er jedoch noch vor Ablauf der Nachdeckungsfrist tun. So ist er insgesamt während rund sieben Monaten versichert. Sollte er in dieser Zeit verunfallen, erhält er vom Versicherer ein Taggeld ab Ende des Sabbaticals – vorausgesetzt, er kann belegen, dass er eine neue Stelle antreten oder Arbeitslosenentschädigung hätte beziehen können.

Pensionskasse

Ist Herr Meier länger als die Nachdeckungsfrist von einem Monat im Sabbatical, empfiehlt sich die Weiterversicherung für die Risiken Invalidität und Tod bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Arbeitslosenversicherung

Drei Monate vor Ende der Auszeit sollte Meier mit der Stellensuche anfangen und seine Suchbemühungen festhalten. Zum Ende der Auszeit kann er sich beim RAV anmelden. Da Meier seine Stelle damals jedoch selbst ins Blaue gekündigt hat, wird er mit Einstelltagen rechnen müssen, bevor er Arbeitslosengeld erhalten kann. Seine Arbeitslosigkeit gilt als in schwerem Masse selbst verschuldet. Meier wird mit 31 bis 60 Einstelltagen bestraft, an denen er kein Arbeitslosengeld erhält. Einstelltage können übrigens erst nach der RAV-Anmeldung getilgt werden. Es bringt gar nichts, sich im Wissen um Einstelltage später erst arbeitslos zu melden.

AHV

Bezieht Meier für mehr als drei Monate im Kalenderjahr weder ein Erwerbseinkommen noch Arbeitslosenentschädigung, sollte er sich bei der AHV als Nichterwerbstätiger anmelden und anhand einer Vergleichsrechnung abklären lassen, ob er im betreffenden Jahr ergänzend Beiträge bezahlen muss. Es genügt nicht immer, nur den Mindestbeitrag einzuzahlen. Die AHV bemisst die Beitragspflicht individuell anhand des Vermögens und allfälliger Renteneinkommen.

Diese Informationspflicht haben Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden während der Kündigungsfrist über ihre Versicherungsdeckung informieren – unabhängig davon, ob der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber gekündigt hat. Die folgenden Versicherungen sind betroffen:

  • Pensionskasse
  • Unfallversicherung
  • Krankentaggeldversicherung

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Dezember 2008 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

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Quelle: Beobachter Bewegtbild