Arbeitsvertrag: Braucht es überhaupt einen?

Für einen Arbeitsvertrag braucht man nichts Schriftliches. Auch mündliche Abmachungen sind gültig. Die wichtigsten Punkte sollte man aber schriftlich festhalten – etwa Aufgaben, Lohn und Arbeitszeiten. So beugt man Missverständnissen und Streit vor. Selten handelt man Punkt für Punkt miteinander aus. Meist erhält man vom Arbeitgeber ein vorformuliertes Exemplar. Das sollte man genau und in Ruhe lesen – ebenso das Betriebs- oder Personalreglement, falls es eines gibt. Bei Fragen oder unklaren Klauseln hakt man am besten direkt nach.

Wichtig: Erst unterschreiben Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! , wenn man alles verstanden hat.

Lohn: Wie viel kann ich verlangen?

In einzelnen Branchen gibt es Mindestlöhne, die in Gesamtarbeitsverträgen festgehalten sind. Doch in den meisten Fällen muss oder kann man seinen Lohn verhandeln . Darauf bereitet man sich vor. Mit Hilfe von Lohnrechnern – zum Beispiel dem des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds – erhält man einen Ausgangsbetrag. Wer besondere Fähigkeiten oder Kompetenzen vorweisen kann (etwa ein Sprachdiplom oder Erfahrung als Pfadileiter), kann mehr verlangen. Und: «Lohn» ist nicht nur Geld. Möglicherweise gibt es sogenannte Fringe-Benefits, die ebenso attraktiv sind – wie ein verbilligtes Abo für den öffentlichen Verkehr.

Wichtig: Wenn die Firma verspricht, nach einer bestimmten Zeit den Lohn zu erhöhen oder zumindest darüber nachzudenken, hält man das am besten schriftlich fest.

Checkliste «Regeln für die Lohnverhandlung» bei Guider

Über die Frage, was für ein Gehalt Stellensuchende aufgrund ihrer Fähigkeiten und Joberfahrungen beim Interview einfordern dürfen, zerbrechen sich die meisten den Kopf. Wie man sich darauf vorbereitet, erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent in der Checkliste «Regeln für die Lohnverhandlung».

Stunden- oder Monatslohn: Was ist besser?

Ein Monatslohn schafft mehr Sicherheit und führt tendenziell zu weniger Diskussionen. Denn am Monatsende kommt immer derselbe Betrag aufs Konto – egal, wie viele Tage der Monat hatte. Auch Feiertage und Kurzabsenzen (wie ein Arztbesuch) sind im Monatslohn üblicherweise bezahlt. Nicht so beim Stundenlohn (Ausnahme: 1. August, wenn er auf einen Arbeitstag fällt). Davon abgesehen hat man aber die gleichen Rechte und Pflichten. So kann einen die Chefin nicht einfach nach Hause schicken Annahmeverzug Kann mich der Chef einfach heimschicken? , wenn es nichts zu tun gibt – auch nicht im Stundenlohn. Wer ein bestimmtes Pensum oder fixe Arbeitstage vereinbart hat, kann darauf beharren. Es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. So entscheidet die Arbeitgeberin bei der «Arbeit auf Abruf» allein, ob und wie lange man jeweils arbeitet.

Wichtig: Arbeit auf Abruf Arbeit auf Abruf Lassen Sie sich nicht alles gefallen! kann sich nur leisten, wer nicht auf ein Mindesteinkommen angewiesen ist.

Sozialversicherungen: Muss mich das jetzt schon interessieren?

Die Rente ist tatsächlich bei vielen noch fern. Doch alle können krank werden oder einen Unfall haben Arbeitsrecht Krankgeschrieben – was heisst das? . Dann ist man froh, wenn man weiss, wie man abgesichert ist. Viele Firmen schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, die den Lohnausfall abdeckt. Arbeitgeber und Angestellte teilen sich die Prämie in der Regel. Je nach Vertrag unterscheiden sich die Leistungen. Sehr vorteilhaft ist, wenn die Firma das Krankentaggeld – üblicherweise 80 Prozent des versicherten Lohns – auf 100 Prozent aufstockt. Bei Unfällen greift die Unfallversicherung. Hier zahlt die Arbeitgeberin die Prämien für Berufsunfälle, die Angestellten zahlen diejenigen für Nichtberufsunfälle. Bei der Unfallversicherung kann der Arbeitgeber besondere Zusätze abschliessen, so dass man sich etwa in der Privatabteilung behandeln lassen kann.

Wichtig: Wer es genau wissen will, verlangt die «Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)» samt allfälligen «Besonderen Bedingungen» respektive «Zusatzbedingungen».

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht

Arbeitszeit und -ort: Wie flexibel bin ich?

Anfangen, wann man will, und arbeiten, wo man will. Das ist möglich – solange man sich mit der Arbeitgeberin abspricht. Aufgrund der Pandemie sind Firmen viel offener geworden . Bei der Gleitzeit muss man zum Beispiel nur während bestimmter Blockzeiten anwesend sein. Ansonsten kann man sich die Arbeitszeit frei einteilen.

Homeoffice ist heute weit verbreitet. Auch die Möglichkeit, zusätzliche Ferientage einzukaufen oder unbezahlte Ferien zu nehmen. Wem Flexibilität wichtig ist, der macht am besten konkrete Vorschläge – so können auch individuelle Abmachungen getroffen werden. Idealerweise hält man diese schriftlich fest.

Wichtig: Wer zahlt was im Homeoffice? Klare Regelungen beugen Diskussionen vor.

Kündigungsfrist: Länger oder kürzer – was ist besser?

Von heute auf morgen kann man nicht entlassen werden – und auch nicht kündigen. Ausser wenn etwas besonders Schwerwiegendes passiert, das zur fristlosen Kündigung berechtigt. Eine lange Frist von drei oder sogar sechs Monaten gibt Sicherheit – kann aber auch lästig sein, wenn man den Job wechseln will Arbeit Kündigen, wenn Chef nicht will? . Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist dagegen sehr kurz. Wer entlassen wird, riskiert, für eine gewisse Zeit kein Einkommen zu haben. Denn die Arbeitslosenkasse zahlt nicht immer bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Wichtig: Wenn man den Vertrag mit einem Aufhebungsvertrag auflöst, braucht man keine Fristen zu beachten. Vor dem Unterschreiben wendet man sich am besten an eine Fachperson – oder ans Beratungszentrum des Beobachters.

Das gilt in der Probezeit

Im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses lernen Arbeitgeberin und Angestellter einander kennen. Die Probezeit Probezeit Was in der Privatwirtschaft rechtlich gilt kann schriftlich auf maximal drei Monate verlängert werden. In dieser Zeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von sieben Kalendertagen auf jeden beliebigen Wochentag kündigen. Wer in der Probezeit krank wird, erhält in dieser Zeit keinen Lohn und kann entlassen werden.

Jetzt folgen, um über neue Ratgeber für junge Leserinnen und Leser per E-Mail informiert zu werden

Mehr zum Arbeitsvertrag bei Guider

Was macht einen guten Arbeitsvertrag aus? Welche Rechte und Pflichten stehen damit im Zusammenhang? Worauf kann ich zählen, wenn gar kein Vertrag vereinbart wurde? Mit einem Beobachter-Abonnement erhalten Sie übersichtliche Checklisten sowie weitere Infos rund um das Thema Arbeitsvertrag.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren