Ja, der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihnen in Notlagen einen Vorschuss auf den Lohn auszubezahlen – sofern er finanziell dazu in der Lage ist. Als Notlage gilt zum Beispiel eine Erkrankung, die mit höheren Auslagen verbunden ist. Ebenso Unterstützungspflichten, eine drohende Wohnungsausweisung oder wie in Ihrem Fall eine offene Busse, wenn eine Gefängnisstrafe droht.

Dabei wird Ihnen der Arbeitgeber maximal jenen Lohn vorschiessen, den Sie bis zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits verdient haben; einen zukünftigen Lohn werden Sie nicht erhalten.

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Der Chef kann auch den 13. Monatslohn als Vorschuss auszahlen. Wenn die Firma jedoch selber in Zahlungsnöten steckt, kann sie Ihnen die frühzeitige Lohnauszahlung verweigern.

Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber offen über die drohende Busse. Ein Lohnvorschuss kommt auf jeden Fall billiger als ein Kleinkredit, da ein solcher mit Spesen und hohen Zinsen verbunden ist.

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Über den Lohn spricht man nicht gerne. Der Beobachter gibt rechtliche Antworten! Erfahren Sie als Mitglied unter anderem, was man beim Lohngespräch mit dem Chef beachten sollte, ob Sie Anrecht auf Dienstaltersgeschenke oder Boni haben und was Sie tun können, wenn die Arbeitgeberin im Verzug mit der Lohnzahlung ist.

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Quelle: Beobachter