Ines Rombacher hat einen Sohn im Teenageralter. Sie schloss für ihn ein Handyabo ab – mit Flatrate, damit die Kosten berechenbar bleiben. Doch dann tauchten auf einer Monatsrechnung plötzlich zusätzliche 50 Franken auf, die sich die Rombachers, die in Wirklichkeit anders heissen, nicht erklären konnten.

Auf den zweiten Blick war klar: Der Telefonanbieter hatte dem Sohn Roaminggebühren verrechnet, obwohl er zu dieser Zeit gar nicht im Ausland Sunrise Rätselhafte Roaming-Kosten war. Was dann folgte, war genau das, was Rombacher vermeiden wollte: Sie hing unzählige Minuten in der Hotline-Warteschleife des Anbieters – nur um dann von einem Mitarbeiter abgewimmelt zu werden.

Ines Rombacher wandte sich an das Beratungszentrum des Beobachters. Der Rat: Sie solle die angeblichen Gebühren bestreiten und ankündigen, dass sie sich notfalls an die Ombudscom wenden werde, die Schlichtungsstelle für Telekommunikation Ombudsstellen Hier finden Kunden Hilfe . Dort muss man zwar eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken bezahlen. Wenn der Ombudsmann dann aber ein Verfahren einleitet, gehen die weiteren Kosten zulasten des Telefonanbieters. Und die sind meist höher als die Summe, um die man streitet. Darum kann es bereits helfen, wenn man ankündigt, sich an die Ombudscom zu wenden – das kann den Anbieter dazu bewegen, die Sache nochmals gründlicher anzuschauen.

Mit diesem Tipp in der Hinterhand wandte sich Ines Rombacher wieder an den Telefonanbieter. Diesmal mit Erfolg: Er lenkte ein, ohne dass man die Ombudscom einschalten musste. Er entschuldigte sich und erstattete das Geld zurück.

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