Bernhard Franke will bei einem Onlineshop Waren kaufen – für 31 Franken. Doch er kann die Bestellung nicht abschliessen. Er müsse eine andere Zahlungsoption wählen als «auf Rechnung», heisst es. Beim Onlineshop argumentiert man, Frankes Bonität sei schlecht  – und verweist auf eine Wirtschaftsauskunftei. Doch der Solothurner lebt in stabilen finanziellen Verhältnissen und hat keinerlei Schulden. Woher also kommt diese Meldung?

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In der Schweiz gibt es vier grosse Wirtschaftsauskunfteien, die Bonitätsdatenbanken führen. Sie sammeln Informationen Big Data Die unheimliche Macht der Algorithmen über die Kreditwürdigkeit von Firmen und Privatpersonen und verkaufen sie weiter, meist an andere Firmen.

«Dürfen die einfach meine Daten sammeln? Ist das, was mir passiert ist, nicht üble Nachrede?», will Franke vom Beratungszentrum des Beobachters wissen.

Tatsächlich dürfen die Auskunfteien völlig legal solche Daten sammeln und weitergeben, strafbar machen sie sich damit nicht. Sie müssen sich aber ans Datenschutzgesetz halten und dürfen zum Beispiel keine Persönlichkeitsprofile erstellen. Das Beratungszentrum rät Franke, ein Auskunftsbegehren zu stellen. Die Wirtschaftsauskunftei muss ihm mitteilen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Unrichtige Angaben muss sie löschen.

Und siehe da: Nach seinem Brief stellt sich heraus, dass die Auskunftei seine Bonität zu Unrecht als schlecht eingestuft hat. Die Sperre wird aufgehoben, und Bernhard Franke kann wieder auf Rechnung einkaufen. «Einmal mehr: Besten Dank!», schreibt er an den Beobachter.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Bonität (Kreditfähigkeit)»

Welche Daten darf eine Wirtschaftsauskunftei sammeln und welche nicht? Woher werden die Informationen überhaupt bezogen? Und wie geht man vor, wenn die Auskunftei die Daten nicht löschen will? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Bonität (Kreditfähigkeit)» mehr über das Geschäft der Auskunfteien und wie die Rechte der Konsumenten aussehen.

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