Nicole Schönmann hilft seit geraumer Zeit einem Freund, dem es psychisch nicht gut geht. Er hat eine Firma im Bernbiet, ihm ist alles über den Kopf gewachsen. So ging auch die Rechnung eines Firmenregisters über knapp 120 Franken unter. «Er wusste wohl nicht mehr, worum es dabei geht», sagt Schönmann.

Nun schaltet sich ein Inkassobüro Inkasso Wie frech dürfen Geldeintreiber sein? ein und schlägt Diverses auf die Rechnung drauf: 97 Franken «Umtriebsentschädigung», 75 Franken «Abtretungspauschale», 25 Franken «Nebenforderung». So sind aus den 120 über 300 Franken geworden. 

Nicole Schönmann recherchiert: Geschuldet sind nur der Hauptbetrag und Verzugszinsen – für den Rest gibt es keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage. Das teilt sie dem Inkassobüro mit dem Musterbrief des Beobachters mit. Dieses antwortet mit langen, juristisch klingenden Erklärungen wie «Schaden gemäss Differenztheorie» oder «Vertragsverletzung nach Art. 97 ff. OR». Schönmann wird unsicher: Ist doch etwas geschuldet?

Nein, versichert ihr das Beratungszentrum des Beobachters. Die Schaumschlägerei mit rechtlichen Begriffen ändert nichts an der Tatsache, dass ihr Freund die Gebühren von über 198 Franken nicht zahlen muss. Es genügt, sie ein einziges Mal schriftlich zu bestreiten. Auf weitere Mahnungen muss man nicht mehr reagieren.

Nicole Schönmann ist erleichtert. «Dieses Schreiben des Inkassobüros macht einem schon sehr Eindruck», sagt sie. Wenn die nächste Rechnung reinflattert, weiss sie: ab ins Altpapier.

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