Letztes Jahr merkt Maja Wellmann, dass ihr Ehemann an Demenz erkrankt ist. Der 88-Jährige kann sich nicht mehr um seine administrativen Angelegenheiten kümmern. «Gott sei Dank tut mein Kopf noch», sagt die ebenfalls 88-Jährige. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde setzt sie als Beiständin ein.

Eines Tages liegt ein Brief von Obligo im Briefkasten: 130 Franken schulde der Ehemann für «1 Jahr Dienste Videobox». Wellmann weiss nicht genau, worum es da geht, zahlt aber und kündigt das Abonnement telefonisch. Ende Jahr kommt wieder eine Rechnung für 130 Franken, «Video Dienste Newsaktuell24 für 1 Jahr». Wellmann schreibt Obligo, es gebe keine vertragliche Grundlage für die Forderung.

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Doch Obligo schickt wieder eine Rechnung, nun mit Mahngebühren. Da ruft Wellmann das Beratungszentrum des Beobachters an. Die Beraterin winkt ab: «Meistens gibt es keine vertragliche Grundlage. Solange Obligo keinen Beweis liefert, gilt: Rechnung einfach fortwerfen.» Obligo betreibt höchst selten und nur dann, wenn man tatsächlich ein kostenpflichtiges Angebot angeklickt und akzeptiert hat.

Und doch kommt bald die nächste Rechnung. Maja Wellmann ruft erneut beim Beratungszentrum an. Und wieder heisst es: «Einfach ignorieren!» Sie ist erleichtert: «Man hat mir sehr freundlich und kompetent erklärt, wie mein Problem zu lösen ist.»

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