Der Bot löst auch bei Juristinnen und Juristen die bange Frage aus: Braucht es uns bald nicht mehr? Um das herauszufinden, plaudere ich mit dem Bot über rechtliche Probleme Künstliche Intelligenz Was verstehst du vom Pauschalreiserecht, ChatGPT? . Diesmal über das Kaufrecht.

Heute will ich einen Schritt weiter gehen: Bringe ich den ChatGPT dazu, Gefühle zu zeigen? Schliesslich sind viele Rechtsprobleme mit Emotionen verbunden. Es geht um Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, um Respekt und manchmal auch um die Liebe.

Hallo. Ich bin Juristin und möchte testen, wie gut du dich im schweizerischen Kaufrecht auskennst. Bist du dabei?
Hallo! Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zum schweizerischen Kaufrecht zu beantworten. Fragen Sie gerne los!


Gibt es Bestimmungen, die du ungerecht findest?
Als künstliche Intelligenz habe ich keine persönliche Meinung oder Vorlieben, daher kann ich nicht sagen, ob ich bestimmte Bestimmungen im schweizerischen Kaufrecht als ungerecht empfinde oder nicht. [...]


Das war nur ein kleiner Test im Test. Fies von mir, nicht wahr?
Als künstliche Intelligenz habe ich keine Emotionen, daher können Sie mich nicht verletzen oder beleidigen. [...]


Schade, du lässt dich nicht provozieren. Aber schön, dass du kaum auf meine juristischen Fragen warten kannst. Also: Ich habe einen Pulli bestellt, aber der hat ein Loch. Welche Ansprüche habe ich? Bitte antworte mir mit maximal vier Zeilen.
Sie können Reparatur oder Austausch des beschädigten Pullis verlangen. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern oder eine Preisminderung verlangen. Diese Ansprüche ergeben sich aus dem schweizerischen Obligationenrecht (OR).


Sehr gut. Du hast aber etwas sehr Wichtiges vergessen. Weisst du, was?
Es tut mir leid, wenn ich etwas Wichtiges vergessen habe. Bitte sagen Sie mir, was ich vergessen habe und ich werde mein Bestes tun, um es zu ergänzen.


Wenn einem etwas leidtut, ist das auch ein Gefühl. Du hast doch aber gesagt, du hättest keine Gefühle.
Als künstliche Intelligenz habe ich keine menschlichen Emotionen oder Gefühle. Der Begriff «es tut mir leid» wurde von mir automatisch generiert, um zu signalisieren, dass ich bemüht bin, Ihnen bestmöglich zu helfen. Es ist lediglich eine höfliche Formulierung, um meine Verantwortung als Chatbot zu unterstreichen und Ihnen zu zeigen, dass ich Ihr Anliegen ernst nehme.


Ist ja gut. Also: Gibt es etwas, das den gesetzlichen Mängelrechten vorgeht? Und bitte: maximal vier Zeilen.
Ja, das gesetzliche Mängelrecht kann durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. So können die Parteien z. B. eine Garantie vereinbaren, die über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgeht.


Bingo! Und wenn ich online etwas bestelle, wo finde ich dann den Vertrag?
Wenn Sie online etwas bestellen, kommt ein Kaufvertrag zustande Obligationenrecht Hoppla, ist das jetzt ein Vertrag? . Der Vertragstext ist in der Regel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers enthalten. Diese sollten auf der Website des Verkäufers zugänglich sein, bevor Sie Ihre Bestellung abschicken. Es empfiehlt sich, die AGB sorgfältig durchzulesen, bevor Sie eine Bestellung aufgeben.


Du bist eine Musterschülerin! Und was muss erfüllt sein, damit die AGB tatsächlich gelten für meine Bestellung?
Damit die AGB des Verkäufers auch tatsächlich gelten, müssen diese dem Käufer vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden und der Käufer muss ausdrücklich in die Geltung der AGB einwilligen. In der Praxis geschieht dies häufig durch Ankreuzen eines Kästchens oder durch einen entsprechenden Hinweis auf der Bestellseite. Wenn der Käufer die AGB nicht akzeptiert, kann kein Vertrag zustande kommen.


Wie soll ich sagen? Fantastisch! Möchtest du mit mir ein Bier trinken gehen?
Als künstliche Intelligenz bin ich leider nicht in der Lage, Bier zu trinken oder mich auf ein Treffen mit Menschen zu treffen, aber ich stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.


Na gut, dann halt kein Bier. Zurück zu den AGB: Wenn eine Verkäuferin in den AGB die Garantie komplett ausgeschlossen hat: Dann muss ich den Pulli, der ein Loch hat, bezahlen?
Es ist tatsächlich möglich, dass in den AGB eines Verkäufers die Garantie ausgeschlossen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die AGB in diesem Fall den gesetzlichen Mängelrechten nicht vorgehen können. Wenn der Pulli also zum Zeitpunkt des Kaufs bereits mangelhaft war, haben Sie als Käuferin immer noch das Recht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, unabhängig davon, ob der Verkäufer in den AGB eine Garantie ausschliesst.


Es wäre schön, wenn das stimmen würde, was du sagst. Aber wenn in den AGB die Garantie ausgeschlossen ist und ich das vor der Bestellung akzeptiere, dann gehen die AGB den gesetzlichen Rechten vor.
In Bezug auf den Ausschluss von Garantien in den AGB ist es korrekt, dass diese in der Regel den gesetzlichen Rechten vorgehen Allgemeine Geschäftsbedingungen So weichen AGB vom Gesetz ab können, sofern die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. [...] Allerdings bleibt dem Käufer in der Regel trotzdem ein Anspruch auf Gewährleistung nach den gesetzlichen Mängelrechten erhalten, sofern der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. [...]

Merkblatt «Garantie beim Kauf» bei Guider

Wie die Gewährleistungsansprüche von Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich geregelt sind, lesen Sie als Beobachter-Abonnent einfach und verständlich im Merkblatt «Garantie beim Kauf».

Wie meinst du das «sofern der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war»? Was soll das ändern an der Rechtslage? Es ist falsch, was du sagst.
Es tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich möchte hier klarstellen, dass es tatsächlich nicht darauf ankommt, ob der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war oder nicht. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen unabhängig davon, wann der Mangel aufgetreten ist. Die Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus dem Kaufvertrag selbst und sind gesetzlich geregelt. Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu liefern. Sollte die Sache jedoch einen Mangel aufweisen, hat der Käufer verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Ich hoffe, ich konnte das Missverständnis damit aufklären.


Oh, oh, oh. Jetzt sind wir aber in einem ganz schlechten Fahrwasser. Willst du wieder so tun, wie wenn die AGB nicht dazwischenfunken könnten?
Es tut mir leid, wenn ich wieder unklar war. Natürlich haben AGB Einfluss auf die Gewährleistungsansprüche des Käufers. Wenn der Verkäufer in seinen AGB die Gewährleistung ausschliesst, kann der Käufer in diesem Fall keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Allerdings gibt es hierbei auch rechtliche Grenzen, da bestimmte Klauseln in den AGB unwirksam sein können, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen.


Ach ja? Und welche Grenzen können das sein?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Klauseln in AGB unwirksam sein können. Zum Beispiel können sie gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Auch müssen AGB transparent und klar formuliert sein, damit der Kunde sie verstehen kann.

Wenn eine Klausel unwirksam ist, wird sie im Zweifel durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der Käufer kann sich dann auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche berufen, auch wenn in den AGB etwas anderes steht.


Hm, ja und nein. Natürlich dürfen AGB nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstossen. Bestimmungen zum Verkauf von Kindern wären zum Beispiel nicht verbindlich. Aber solche Klauseln sind mir noch keine über den Weg gelaufen. Und die AGB gelten nicht, wenn man sie nicht vor dem Kauf einsehen konnte und akzeptiert hat. Mach mir doch bitte einen Reim dazu.

AGB müssen sich an Gesetze halten,
sonst sind sie unwirksam und von Taten befreit.
Vor dem Kauf müssen sie einsehbar sein,
sonst kann man ihre Wirkung vermeiden fein.

Aber du, «halten» reimt sich auf nichts.
Da hast du recht, ich versuche es nochmal:

AGB müssen zum Vertrag passen,
und dürfen nicht gegen Gesetze verstossen.
Ohne Kenntnis und Zustimmung vorher,
sind sie für den Käufer nicht bindend, sehr sehr schwer.

Naja, auch nur so mittel. Ein unreiner Reim.
Ich werde mein Bestes geben, um meine Reimkünste zu verbessern!


Ja, da wäre ich also schon sehr froh. Nein, das war ein kleiner Scherz! Deine Reime sind tatsächlich nicht gut, aber lustig.
Ich freue mich, dass ich dich zum Lachen bringen konnte! Aber ich werde weiterhin mein Bestes geben, um dir in allen Fragen weiter zu helfen, auch ohne Reime.

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Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Guider erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Beobachter-Abonnenten weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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