Willy und Anna Meier* leben seit langem in ihrem Haus auf dem Land, das auf eine Million Franken geschätzt ist. Dank dem Immobilienboom der letzten Jahre ist der Verkehrswert sogar noch einmal gestiegen. Auf dem Papier sind die Meiers also vermögend, doch im Alltag fehlt häufig das Geld. Die Renten aus AHV und Pensionskasse decken kaum den Lebensunterhalt, geschweige denn die Hypothekarzinsen, Steuern, Nebenkosten, Unterhalt und Renovationen.

«Um an unser Geld heranzukommen, müssten wir das Haus verkaufen», ist sich Willy Meier bewusst. Doch das fällt dem Paar schwer. Inzwischen haben sie über verschiedene Varianten nachgedacht. Die naheliegende: Ihre Hypothek haben sie früher auf 80'000 Franken amortisiert. Jetzt wollen sie den Kredit wieder aufstocken, mit dem Haus als Sicherheit. Doch die Bank will das nicht – bei Senioren, die von der AHV und der Pensionskasse leben, schätzt sie die finanzielle Tragbarkeit eines zusätzlichen Kredits als unrealistisch ein.

Die Hypothek amortisieren oder nicht?

«Das zeigt, dass man sich im Voraus mehr Gedanken zur Finanzplanung fürs Alter machen sollte», sagt Lorenz Heim vom VZ Vermögenszentrum. Also beizeiten eine Art Businessplan aufstellen, der für die Zeit nach 65 Jahr für Jahr Einnahmen und Ausgaben aufschlüsselt. Für Wohneigentümer ist dabei eine Hauptfrage: Soll ich die Hypothek weitgehend amortisieren oder nicht? Die Nachkriegsgeneration bevorzugte oft eine möglichst schuldenfreie Variante. Heute ist es anders: Weil die Zinsen extrem tief sind, fehlt der Anreiz, Hypotheken zügig zu tilgen. Dabei geht rasch vergessen, dass in einem anderen Zinsumfeld der Zinsendienst die Rente auffressen kann.

Erstaunlich ist, dass die Kundenberater der Banken die Tragbarkeit eines Kredits im Alter oft nicht systematisch thematisieren, sagt Lorenz Heim. Als Hypothekarschuldner sollte man deshalb das Heft selbst in die Hand nehmen und sich bereits im Alter von 50 oder spätestens 55 mit Fragen der Pensionierung und insbesondere dem Thema Amortisationen beschäftigen.

Ab 65: Mindestens 30 Prozent Einbussen

Die Tragbarkeit des Kredits muss für den Ruhestand grundsätzlich neu beurteilt werden. Die regelmässigen Auslagen für Unterhalt, Nebenkosten, Zinsen und allenfalls Amortisationen sollten auch in der neuen Situation nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Auch wer sein Leben lang fleissig AHV- und BVG-Beiträge geleistet hat, muss im Alter 65 mit Einbussen von 30 Prozent und mehr rechnen. Man darf sich also keinen Illusionen hingeben: Wer im Alter 55 oder 60 das Haus bei den heute extrem tiefen Zinsen spielend leicht tragen kann, wird nach der Pensionierung diese Rechnung erneut durchspielen müssen.

Die Banken halten sich bei der Tragbarkeitsrechnung an einen Durchschnittszins respektive einen kalkulatorischen Zins von fünf Prozent (siehe Rechenbeispiel). So gerechnet liegen die Liegenschafts- und Zinskosten gut und gern doppelt so hoch wie beim heutigen Zinsniveau. Früher oder später wird jeder Kunde mit dieser Tatsache konfrontiert – spätestens wenn eine Finanzierungstranche ausläuft oder wenn man Geld für eine Renovation braucht.

Aus dieser Pensionierungsplanung wird sich meist schon rasch herauskristallisieren, ob grössere Amortisationen nötig sind, um den Kredit auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Als Zweites spielen oft anlagetechnische und steuerliche Aspekte eine Rolle. Viele Hauseigentümer lassen Hypotheken in beträchtlicher Höhe unberührt, weil sie die Fremdkapitalzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Im Alter erscheint das umso wichtiger, da die Versteuerung des Eigenmietwerts oft stark zu Buche schlägt.

Umgekehrt ist es aber auch nicht ratsam, grössere Darlehen aufzunehmen, wenn dann die frei verfügbaren Mittel kaum mehr Ertrag bringen, als der Kredit an Zinskosten verursacht. Ein Beispiel: Nehmen wir an, die Kosten einer Hypothek eines Bankkunden betragen selbst unter Berücksichtigung des Steuervorteils (Schuldzinsabzug) 1,5 Prozent. Wenn er aber auf der Aktivseite sein Vermögen zu einem Achtelprozent Zins auf einem Konto deponiert, geht diese Rechnung nicht auf. Dann lautet der Rat: das Kapital entweder ertragreicher investieren oder die Hypotheken tilgen.

Man kann auch indirekt amortisieren

Wer beim Businessplan fürs Alter zum Schluss kommt, dass es finanzielle Lücken geben könnte, sollte handeln. Vor der Pensionierung bieten sich freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse an, um die künftige Rente zu verbessern, aber auch das private Sparen in der Säule 3a oder 3b. Empfehlenswert ist zudem der Weg der indirekten Amortisation, denn dabei bleibt die Höhe der Hypothek unverändert: Hauseigentümer zahlen vor der Pensionierung Amortisationsbeiträge in ein Säule-3a-Produkt und können diese sogar steuerlich abziehen.

Mit dem Übergang in den Ruhestand kann man dann Kapital aus den verschiedenen Quellen beziehen: etwa aus den Säulen 3a und 3b oder aus der Pensionskasse – und dieses benutzen, um die Hypothekarschulden auf ein vernünftiges Mass zu senken. Laut Gesetz können Berufstätige mit einer Pensionskasse mindestens einen Viertel des BVG-Altersguthabens beziehen. Je nach Reglement sind auch Bezüge von 50 oder gar 100 Prozent möglich. Nach den Möglichkeiten und Fristen sollte man sich rechtzeitig erkundigen.

Auch hier gilt die Devise: die Finanzen rechtzeitig planen. Denn in der Phase vor der Pensionierung können Versicherte einer Pensionskasse zwecks Amortisationen von Hypotheken die Hälfte ihres aktuellen Guthabens oder das Guthaben, das sie mit 50 angespart hatten, beziehen.

 

*Name geändert

Plötzlich reichts nicht mehr: Ein Rechenbeispiel
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