Grundsätzlich ja, denn die Plafonierung der Renten würde entfallen, und Sie erhielten höhere Einzelrenten. Zurzeit sind die Renten nach der Scheidung maximal 2390 Franken pro Person. Ihre heutige Rente ist auf 3585 Franken (Ehepaar) limitiert. Nach der Scheidung erhielten beide Ex-Ehepartner einzeln pro Jahr bis zu 7170 Franken mehr.
Doch neben der emotionalen Belastung hätte eine Scheidung noch weitere Folgen:
- Sie kostet Geld: Auch bei einvernehmlicher Scheidung müssen Sie mit Gerichtskosten von mindestens 1000 Franken rechnen.
- Ihr Vermögen, das Sie während der Ehe angespart haben, wird auf die Partner aufgeteilt – man nennt das güterrechtliche Auseinandersetzung.
- Falls einer der geschiedenen Partner sterben würde, ist der Hinterbliebene von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Wer den Expartner dann erbrechtlich begünstigt, halst ihm je nach Kanton hohe Erbschaftssteuern auf.
Empfehlenswert ist deshalb, erst mal den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zu prüfen. Pensionierte, die mit der Rente den minimalen Lebensunterhalt nicht finanzieren können, haben ein Anrecht darauf.
Ohne Scheidung zu Ergänzungsleistungen
Sie schreiben, dass Sie in einer günstigen Mietwohnung leben und noch knapp 100'000 Franken Vermögen haben. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf EL. Falls Sie in einem Kanton mit durchschnittlichen Krankenkassenprämien wohnen, würden sich bei Ihrer finanziellen Ausgangslage die EL auf 8000 Franken jährlich oder knapp 700 Franken monatlich belaufen. Zudem könnten Sie Krankheitskosten über die EL-Stelle finanzieren und würden von den Radio- und TV-Gebühren befreit .
Fazit: Die Ergänzungsleistungen fangen die mögliche höhere Rente bei einer Scheidung beinahe auf – und die unschönen Folgen der Scheidung bleiben Ihnen erspart.
Wie funktioniert die AHV?
Achtung: Aktuell beträgt die AHV-Mindestrente 1195 und die Maximalrente 2390 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Wie wird die AHV-Rente nach einer Scheidung berechnet? Wie können Einbussen bei der Altersvorsorge verhindert werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten nicht voll erwerbstätig ist? Beobachter-Abonnenten erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zur Altersvorsorge nach einer Scheidung.
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