Diese Neuerungen für Junge braucht es nicht
Keine Rente für junge Erwachsene, dafür eine Integrationsleistung und mehr psychosoziale Begleitung: Dies ist der Kern der nächsten IV-Reform. Was nützen diese Anpassungen? Eine Einschätzung der Beobachter-Expertinnen.

Das Schwergewicht der anstehenden IV-Revision liegt bei der beruflichen Integration junger Erwachsener.
Seit 2014 hat sich die Quote der jungen Erwachsenen mit einer IV-Neurente aus psychischen Gründen fast verdoppelt. Deshalb sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Er will eine neue Eingliederungsleistung für junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag einführen.
Die anstehende Reform der Invalidenversicherung soll eine finanzielle Integrationsleistung von momentan 1008 Franken pro Monat beinhalten – also nur 80 Prozent einer minimalen ganzen IV-Rente. Betroffene sollen eng beraten und begleitet werden. Diese Leistungen sind für Personen gedacht, die aufgrund ihres momentanen Gesundheitszustands noch nicht an einer Eingliederungsmassnahme teilnehmen können, deren medizinische Prognose aber darauf hoffen lässt, dass die berufliche Integration später gelingen kann.
Bereits heute hat Eingliederung Priorität
Braucht es diese neuen Leistungen wirklich? Schon heute kennt die Invalidenversicherung das Prinzip «Eingliederung vor Rente» und will mit Eingliederungsmassnahmen Invalidität verhindern oder vermindern. Unter anderem können junge Erwachsene mit Beratung und medizinischen Massnahmen unterstützt werden und während der Eingliederung Taggeld erhalten.
Erst wenn all diese Massnahmen nicht greifen, prüft die Invalidenversicherung eine allfällige Rente. Diese wird nie lebenslang gesprochen: Spätestens nach fünf Jahren wird der Anspruch umfassend geprüft. Auch haben Rentenbeziehende jederzeit das Recht und die Pflicht, an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, wie das Bundesgericht wiederholt entschieden hat.
Das Problem ist das Angebot
Somit stehen der IV schon heute alle Instrumente für eine effektive Eingliederung zur Verfügung. Jedoch zeigt die Praxis, dass Beratungs- und Therapieangebote fehlen. Das Unterstützungsangebot wird nicht grösser, nur weil eine Integrationsleistung eingeführt wird, die tiefer ist als eine Rente. Fazit: Die geplante Reform stösst ins Leere.
Dazu kommt: Längerfristig wird mit dieser Neuerung nur die IV finanziell entlastet. Denn der Lebensunterhalt von jungen Erwachsenen kostet nicht weniger, nur weil die IV weniger zahlt. Letztlich führt die Reform dazu, dass die Eltern, die Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe das finanzieren, was die IV mit einer «Rente light» einspart.
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Leitlinien nächste IV-Reform
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Ursachen des Rentenanstiegs in der IV
- Invalidenversicherung: Palette der Eingliederungsmassnahmen






