Eine Demenzklausel ist eine Vorkehrung für den Fall, dass einer der Ehepartner dement wird. Sie soll verhindern, dass die Nachkommen im schlimmsten Fall nichts erben, weil das ganze Familienvermögen für Betreuung und Pflege der dementen Person aufgebraucht wird.

Ihr bestehender Ehe-Erbvertrag ohne Demenzklausel hat den Vorteil, dass Sie den Kindern das vom Gesetz vorgesehene Erbe nicht auszahlen müssen. So sind Sie finanziell besser abgesichert. Weil gemeinsame Kinder immer erben, wenn der zweite Elternteil stirbt Erben Wenn der Tod die Eltern scheidet , ist ein solcher Eingriff in deren Pflichtteil erlaubt. Bei Stiefkindern funktioniert das übrigens nicht.

Doch es gibt auch einen Nachteil. Die Kinder erben nur das, was beim Tod des zweiten Elternteils übrig ist. Im schlimmsten Fall ist alles aufgebraucht, und die Kinder gehen leer aus. Das nehmen die meisten in Kauf, wenn die Witwe oder der Witwer dafür einen angenehmen Lebensabend geniessen konnte. Viele reut es aber, wenn das den Kindern eigentlich zustehende mütterliche Erbe für einen teuren Heimaufenthalt des dementen Vaters aufgebraucht wird.

Demenzklausel im Ehe-Erbvertrag: Gang zum Notar lohnt sich

Mit der Demenzklausel lässt sich das verhindern. Aber Achtung: Die Demenzklausel, die für alle passt, gibt es nicht. Wichtig ist, dass im Ehe-Erbvertrag unmissverständlich formuliert ist, unter welchen Bedingungen die Kinder den Erbteil des zuerst verstorbenen Elternteils doch noch einfordern können. Das kann etwa der Zeitpunkt der ersten ärztlichen Diagnose einer Demenz sein oder wenn eine bestimmte Pflegestufe im Heim nötig wird. Sie können auch für andere Fälle vorsehen, dass die Kinder ihren Erbanteil vorzeitig erhalten. Etwa wenn Ihr Vorsorgeauftrag in Kraft tritt, wenn Sie einen Beistand erhalten oder ins Altersheim ziehen Ersparnisse So viel kostet das Heim . Oder falls Sie wieder heiraten – das ist die «Wiederverheiratungsklausel».

Wenn Sie Ihren Ehe-Erbvertrag anpassen wollen, müssen Sie nochmals zum Notar; ein privat verfasster Zusatz wäre nicht gültig. Das kostet leider. Dafür erhalten Sie einen massgeschneiderten, professionell formulierten Zusatz. Und die Gebühr sollte geringer sein als jene für den ursprünglichen Ehe-Erbvertrag.

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Ist der überlebende Ehegatte infolge Altersdemenz nicht mehr voll handlungsfähig, ist es nicht mehr möglich, grössere Zuwendungen an die Nachkommen zu vermachen. Mit einem Zusatz im Ehe-Erbvertrag kann die maximale Begünstigung des überlebenden Ehegatten für den Fall seiner Demenz/Pflegebedürftigkeit zu Gunsten der Nachkommen aufgehoben werden. Beobachter-Abonnenten finden in der Mustervorlage «Demenzklausel» ein einfaches Beispiel für eine Formulierung. Besprechen Sie nachträgliche Einfügungen im Ehe-Erbvertrag unbedingt mit dem Notar.

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