Testament verfassen – erfahren Sie im Webinar, wie es geht
Eine Erbschaft kann eine Familie zerreissen. Vieles steht und fällt mit dem Letzten Willen. Der Beobachter zeigt in einer Gratis-Onlinesession, dass es nicht so weit kommen muss.
Veröffentlicht am 19. April 2026 - 06:24 Uhr

Melden Sie sich jetzt für das kostenlose Beobachter-Webinar am 28. April 2026 an.
Erwin Peters wollte alles richtig machen. Der 102-jährige Unternehmer hinterliess ein Vermögen von zwölf Millionen Franken. Um seiner Familie den Frieden zu bewahren, hatte er seinen Nachlass bis ins kleinste Detail mit Verträgen geregelt.
Trotzdem beschäftigten sich am Ende sechs Gerichte und Beschwerdeinstanzen in zwei Kantonen mit den Streitereien seiner Kinder. Bruder kämpfte gegen Schwester, Schwester gegen die Kesb – ein Riss, der quer durch die Familie ging.
Solche Dramen sind leider keine Einzelfälle. Schätzungen zufolge sind in der Schweiz rund 10’000 Familien wegen einer Erbschaft zerstritten.
Es gibt aber auch ermutigende Beispiele. Wie die Geschichte der Familie Baumann, die offen über das Erben spricht – auch darüber, dass ein Erbe eine erdrückende Verantwortung sein kann.
Für ein Testament braucht es nicht viel
Ob Millionenvermögen, Einfamilienhaus oder nur etwas Geld auf dem Konto – wer seinen Liebsten Streit und Sorgen ersparen will, sollte rechtzeitig planen. Viele schieben die Nachlassplanung vor sich her, aus Angst vor juristischen Stolpersteinen.
Dabei sind die Hürden oft viel kleiner als gedacht: Für einen rechtsgültigen Letzten Willen braucht es nicht zwingend eine Notarin, sofern man ihn selbst von Hand schreiben kann.
Doch wie formuliert man so unmissverständlich, dass es später keine zwei Meinungen gibt? Und wo bewahrt man das Dokument am sichersten auf?
Der Beobachter gibt Antworten zum Testament
Um genau diese gängigen Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, veranstaltet das Beobachter-Beratungszentrum am Dienstag, 28. April 2026, ein kostenloses Webinar. Ab 17.30 Uhr erklären die Fachexpertinnen Karin von Flüe und Katrin Reichmuth die Formvorschriften für ein wasserdichtes Testament. Zudem beantworten sie persönliche Fragen dazu.
Melden Sie sich noch heute über diesen Link für den Anlass an. So bewahren Sie im Ernstfall den Familienfrieden – ganz im Sinne von Erwin Peters, nur mit einem hoffentlich besseren Ende.






