Nur wenn Sie auch Eigentümerin sind. Das Geld in Ihrer Pensionskasse (und ebenso jenes in Ihrer Säule 3a) ist reserviert fürs Alter. Vorher dürfen Sie es nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehen; eine davon ist der Kauf von Wohneigentum. Dazu müssen Sie zwingend im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen sein, entweder als Allein-, Mit- oder Gesamteigentümerin.

Wenn Ihr Mann seinen Eltern das Haus zum Marktwert (oder zu einem geringfügig tieferen Preis) abkauft, können Sie sich problemlos daran beteiligen. Dann lassen Sie sich beide als Eigentümer im Grundbuch eintragen, und der PK-Vorbezug ist möglich.

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PK-Vorbezug für Renovation verwenden?

Lesen Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent, nach welchen Bedingungen es möglich ist, Geld aus der Pensionskasse für einen Umbau oder eine Sanierung des Hauses zu verwenden.
 

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Wenn Ihr Mann aber einen Vorzugspreis erhält, gibt es ein Problem. Die Differenz zum Marktpreis ist eine Schenkung seiner Eltern. Eine Schenkung an den Sohn ist steuerfrei, nicht aber eine Schenkung an Sie als Schwiegertochter. Sie können dann zwar Ihr PK-Geld beziehen, müssen aber unter Umständen Schenkungssteuer zahlen. Klären Sie das unbedingt vorher ab.

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