Das Parlament hat den Weg geebnet für Verbesserungen beim betreuten Wohnen: Künftig erhalten AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, an die Ergänzungsleistungen (EL) ausgerichtet werden, einen Anspruch auf bestimmte Leistungen.

Neu sollen etwa Mahlzeiten- und Fahrdienste, Haushaltshilfen oder Notrufsysteme in den EL berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dafür im Voraus Pauschalen auszuzahlen.

Mehr Autonomie beim Wohnen

Damit wird für Menschen im Alter und für Menschen mit Behinderungen die Wahlfreiheit gestärkt, an welchem Ort und in welcher Form sie wohnen möchten. Mehr Selbstbestimmung in diesem Bereich ist auch eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative, über die der Beobachter wiederholt berichtet hat.

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Am Donnerstag schloss sich der Ständerat dem Votum des Nationalrats an und stimmte einer Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung – eine Formsache.

Alters- und Pflegeheime werden entlastet

Ziel der Vorlage ist eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 31’900 Personen im Rentenalter die neuen Angebote in Anspruch nehmen dürften. Hinzu könnten rund 30’000 Menschen kommen, die wegen Invalidität Leistungen beziehen könnten.

In der Vernehmlassung hatten die Kantone die Pläne des Bundesrats kritisiert, weil damit zusätzliche Kosten auf sie zukommen. Hilfe und Betreuung zu Hause liegt in ihrer Kompetenz und wird von ihnen finanziert. Der Bundesrat schätzt die zusätzlichen Kosten für die Kantone auf 340 bis 730 Millionen Franken. Dem stünden Einsparungen von rund 280 Millionen Franken gegenüber, weil weniger Menschen in ein Heim eintreten müssten.

Quellen