Ein Mann und eine Frau laufen sich vor zehn Jahren am WEF in Davos über den Weg. Er ist laut Gerichtsakten Mitglied eines Königshauses. Sie ist 32-jährig, organisiert Kunstausstellungen und schreibt Artikel. Über die nächsten Jahre entspinnt sich zwischen den beiden eine Freundschaft beziehungsweise Geschäftsbeziehung.

Sie verbringt Zeit mit ihm, begleitet ihn auf Reisen. Sie bucht Hotels in St. Moritz, Flüge nach Abu Dhabi und Besuche in exquisiten Restaurants für ihn. Dafür nutzt sie seine Kreditkarte. Die Kreditkartenangaben schickt ihr der Blaublüter 2018 per Whatsapp.

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1000 Franken fürs Handyaufladen

Für ihre Dienste wird die Frau grosszügig entlohnt. Einmal mit 20’000 Franken, weil sie ihn an einen fünfstündigen Anlass begleitet. Auch kleinere Besorgungen lässt sich der Mann etwas kosten – 1000 Franken fürs Handyaufladen zum Beispiel. Doch das ist der gebürtigen Deutschen offenbar nicht genug. 

Drei Jahre lang nutzt sie die Kreditkarte für eigene Zwecke. Sie tätigt rund 1600 Transaktionen für Möbel, alkoholische Getränke, Kleider, Abonnemente oder Ferien. Über 700’000 Franken gibt sie für ihren luxuriösen Lebensstil aus. Je näher das Ablaufdatum der Karte rückt, desto häufiger zückt sie sie.

Kreditkarte: So schützen Sie sich vor Betrug
  • Code: Nirgends den Code aufschreiben. Falls doch, die entsprechende Notiz an einem anderen Ort aufbewahren als die Karte selbst. 
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Hilft, einen Betrug zu verhindern. Vor jeder Abbuchung wird man nochmals und auf einem anderen Weg (etwa via Handy) gefragt, ob man die Zahlung tatsächlich tätigen will.
  • Sperren: Karte sofort sperren lassen, wenn sie nicht mehr auffindbar ist. Am besten, man speichert die entsprechende Nummer des Kreditkartenanbieters vorsorglich im Telefon.

Der Adlige stellt Strafanzeige. Die Frau gibt alles zu. Nur: Sie habe davon ausgehen dürfen, dass der Mann mit ihren Bezügen einverstanden gewesen sei, sagt sie zu ihrer Verteidigung. Das sehen die Gerichte allerdings anders. Zuerst das Regionalgericht Maloja, dann das Obergericht des Kantons Graubünden und nun auch das Bundesgericht.

Herzchen-Emoji bedeutet keine allgemeine Zustimmung

Das Gericht verweist unter anderem auf eine Nachricht, die die Frau dem Mann geschrieben hatte. Darin gibt sie zu, dass ihr Verhalten nicht richtig gewesen sei. Und sie verspricht, dass sie die Kartennummer löschen und die Karte nie mehr benutzen werde. Auch eine unterschriebene Schuldanerkennung liegt dem Gericht vor. Sie zahlte ihre Schulden gegenüber dem Sugardaddy teilweise ab – ein weiterer Beleg dafür, dass er ihr keinen finanziellen Freipass gegeben hatte. Auch wenn der Mann einmal mit einem Herzchen-Emoji auf eine Abbuchung reagiert habe, könne man daraus nicht eine allgemeine Zustimmung ableiten. 

Chatbot Rechtsberatung

Das Bundesgericht verurteilt die Frau wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Davon muss sie ein Jahr absitzen. Dies, weil sie einschlägig vorbestraft ist und im Verfahren keinerlei Reue gezeigt habe, so das Bundesgericht. Zusätzlich kassiert sie einen Landesverweis von fünf Jahren.

Quellen