Fieber statt Ferien – das gilt bei Skipass, Unterkunft und Co.
Wer seine Ferien im Bett statt auf der Piste verbringt, hat Rechte. Der Beobachter sagt, welche.

Veröffentlicht am 5. Dezember 2025 - 08:28 Uhr

Endlich Skiferien – und dann kommt die Grippe. Doch keine Sorge, Ferientage bei der Arbeit lassen sich nachholen.
Pulverschnee und perfekte Pisten: Da hüpft das Herz. Doch was, wenn einem eine Grippe die Skiferien vermiest? Der Beobachter beantwortet die drei drängendsten Fragen.
Ferienwohnung: Kann ich die Unterkunft annullieren?
Ein Kratzen im Hals, das Kind mit Fieber im Bett, die Skiferien auf der Kippe. Wer eine Ferienwohnung oder Hotelunterkunft gebucht hat, muss spätestens jetzt die allgemeinen Geschäfts- respektive Annullationsbedingungen studieren. Die bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen man gratis aus dem Vertrag kommt.
Je näher der Zeitpunkt der Anreise, umso wahrscheinlicher ist es, dass man den vollen Betrag zahlen muss. Das gilt auch, wenn man überhaupt keine Annullationsbedingungen abgemacht hat. Das ist bitter – ausser man hat eine Reise- oder Annullationsversicherung. Sie übernimmt die Kosten einer Reise, die man nicht machen kann, weil man krank ist. Am besten holt man sich so schnell wie möglich ein Arztzeugnis und meldet den Fall der Versicherung.
Arbeit: Kann ich die Skiferien nachholen?
Wer in den Ferien krank ist, kann die verpassten Tage grundsätzlich nachholen. Sofern man sich während dieser Zeit tatsächlich nicht erholen konnte. Wichtig ist, dass man sich möglichst schnell bei der Arbeitgeberin meldet und sich ein Arztzeugnis besorgt. Die Ärztin muss darin nicht nur die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die Ferienunfähigkeit bestätigen.
Achtung: Wer im Telmed-Modell krankenversichert ist, bekommt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis häufig auch via Telefon. Wenn es um Ferienunfähigkeit geht, ist das nicht immer der Fall. Man muss dann also bei einer Ärztin vor Ort vorstellig werden.
Skipass: Kann ich das Ticket zurückgeben?
Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bergbahnen. Tagestickets werden kaum rückerstattet, doch für Wochen- oder Mehrtageskarten gelten häufig besondere Bedingungen.
Wer ein Ticket zurückerstattet haben will, braucht in der Regel ein Zeugnis eines ortsansässigen Arztes. Ärgerlich: Meist kann nur die direkt betroffene Person ihr Ticket zurückgeben. Die restlichen Familienmitglieder, die womöglich ebenfalls vorzeitig nach Hause reisen müssen, bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, was im Allgemeinen sowie bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.
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