Armee zwingt ihn in den Militärdienst – und verschärft Sanitätermangel
Lukas Brügger, 28, rettet beruflich Leben. Trotz Fachkräftemangel im Rettungswesen verlangt die Armee jetzt plötzlich 100 Diensttage von ihm – 43 davon rückwirkend.

Veröffentlicht am 25. August 2026 - 05:00 Uhr

Lukas Brügger soll rückwirkend 43 Tage Dienst nachholen, obwohl er rechtmässig davon befreit war.
Wie bringt man 100 Diensttage innert 27 Monaten in Einklang mit dem Arbeitsalltag? Das fragt sich Lukas Brügger. Seine Antwort: «Ich habe keine Ahnung, wie das gehen soll.»
Der diplomierte Rettungssanitäter schloss seine Ausbildung 2023 ab. Weil hauptberufliche Rettungssanitäter damals von der Dienstpflicht befreit waren, konnte er seine persönliche Ausrüstung abgeben und musste ab da keinen Militärdienst mehr leisten.
Von September 2025 bis Mai 2026 befand sich Brügger auf einer Auslandsreise. Weil er während dieser Zeit nirgends angestellt war, wurde er Anfang 2026 wieder in den Militärdienst eingeteilt. Eine Befreiung sei nur möglich, wenn er mindestens 80 Prozent als Rettungssanitäter angestellt sei, so die Begründung.
«Ich schickte den zuständigen Stellen bereits Anfang Mai 2026 meinen neuen Arbeitsvertrag und das Formular für eine Dienstbefreiung», sagt Brügger zum Beobachter.
43 zusätzliche Tage für einfachen Soldaten
Doch der 28-Jährige fiel zwischen Stuhl und Bank: Per 1. Juni 2026 trat eine neue Verordnung in Kraft. Seitdem können sich nur noch Rettungssanitäter mit einer Kaderfunktion vom Militärdienst befreien lassen. Brüggers Gesuch wurde nicht bewilligt, obwohl er es vor der Revision der Verordnung eingereicht hatte.
«Grundsätzlich habe ich kein Interesse daran, wieder Militärdienst zu leisten. Wenn ich dazu verpflichtet bin, werde ich die drei normalen WK selbstverständlich absolvieren.» Tatsächlich wurden ihm aber noch weitere 43 Tage aufgebrummt. Rückwirkend für die Zeit, in der er nach geltendem Recht vom Dienst befreit gewesen war. «Das ist absurd und auch für meinen Arbeitgeber eine komplizierte Situation.»
Lukas Brügger steht nicht allein da mit seiner Kritik. Auch der Dachverband für das medizinische Rettungswesen, der IVR, hält nichts von der neuen Verordnung.
«Der Schweiz fehlen bereits derzeit 132 Rettungssanitäter», sagt Geschäftsführer Roman Burkart zum Beobachter. Rund ein Drittel der männlichen Rettungssanitäter sei unter 35 und damit im dienstpflichtigen Alter. «Mit der neuen Verordnung werden deshalb geschätzt weitere 10 bis 15 Prozent wegfallen. Das sind zwischen 50 und 75 Vollzeitstellen.» Die neue Verordnung sei für die medizinische Versorgung der Schweizer Bevölkerung höchst problematisch. Nicht nur im Alltag, sondern insbesondere auch in Krisensituationen oder im Verteidigungsfall.
Klandestines Vorgehen
Die neue Verordnung wurde weder auf Bundesebene noch in der GDK, bei den Kantonen, Verbänden und Leistungserbringern in Konsultation gegeben. Es gab auch keine Mitteilung an die betroffenen Leistungserbringer und Verbände. «Wir erfuhren erst davon, als sich eines unserer Mitglieder mit diesem Problem an uns wandte», sagt IVR-Geschäftsführer Burkart.
Tatsächlich könnte die Verordnung ohnehin obsolet sein: Sie widerspricht Artikel 18 des Schweizer Militärgesetzes. Und das darf grundsätzlich nicht sein. Ob dieser Grundsatz auch bei dieser Verordnung zutrifft, will jetzt das Kantonsspital Chur wissen: «Wir haben einen ähnlichen Fall und werden ihn gerichtlich abklären lassen», sagt Roman Dolf, Leiter des Rechtsdienstes zum Beobachter.
Auch SVP-Nationalrat Ivan Pahud stört sich an der Revision der Verordnung. In seiner Motion vom 18. Juni 2026 bittet er den Bundesrat, den Wortlaut der alten Version wiederherzustellen. Die Antwort des Bundesrats steht noch aus.
Das VBS liess auf Anfrage des Beobachters konkrete Fragen unbeantwortet und verwies stattdessen summarisch auf den Bundesrat, der sich am 3. Juni 2026 folgendermassen geäussert hat: Man habe den vom Parlament eingeräumten Spielraum genutzt und die neue Verordnung per 1. Juni in Kraft gesetzt: «Der Gesetzgeber schuf damit einen klaren Rahmen. Eine weitere Konsultation wurde nicht für notwendig erachtet.»
Was finden Sie: Sollten Sanitäter nach wie vor vom Militärdienst ausgenommen werden? Oder nicht? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
- Motion Yvan Pahud vom 18. Juni 2026: Bedrohung der Notfalldienste durch die geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern
- Fragestunde vom 3. Juni 2026, Antwort des Bundesrates: Geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitätern und -sanitäterinnen, Pflegefachpersonen sowie Ärzten und Ärztinnen. Wurden die interessierten Kreise konsultiert?
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung
- Verordnung über die Militärdienstpflicht, Stand am 1. Juni 2026
- Marschbefehl, Diensttageberechnung und Korrespondenz Lukas Brügger





