Es ist Mai 2025, als die Krankenkasse CSS von einem Versicherten nicht gezahlte Prämien von über 1000 Franken einfordert. Später korrigiert die CSS die Summe und verlangt knapp 640 Franken plus Verzugszinsen und Mahnspesen. Der CSS-Versicherte, nennen wir ihn Maurice Été, will nicht zahlen und zieht vors Luzerner Kantonsgericht: Er behauptet, die CSS fordere noch gar nicht fällige Prämien, und er habe der Krankenkasse bereits Geld überwiesen. Das Kantonsgericht findet keine Beweise dafür und urteilt: Été muss zahlen.

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Statt die Prämien zu zahlen, legt Été Beschwerde ein und wendet sich ans Bundesgericht. Seine Beschwerde trägt den Titel «Entwurf – Sachlich-starke Version», auch der restliche Text ist gemäss Bundesgericht «offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI)» erstellt worden. Der Beobachter zeigt: Den Gang nach Lausanne mit KI-Texten anzutreten, ist naiv.

Nur «sachlich-starke» Floskeln

Wer vor Bundesgericht Erfolg haben will, muss klar aufzeigen, wo die Vorinstanz das Recht falsch angewendet hat. Zwar macht Été geltend, das Kantonsgericht habe von ihm eingereichte Schreiben und Ratenzahlungen ignoriert. Aber welche das sein sollen, steht nirgends im Text. Été beschwert sich über eine «widersprüchliche Aktenlage», ohne je einen Widerspruch aufzuzeigen.

Deshalb sieht das Bundesgericht in Étés Text keine ernstzunehmende Beschwerde, sondern einen «konturlosen Vorwurf», der sich «nicht ansatzweise» auf die offenen Prämien beziehe und voller «generischer Aussagen» sei. Étés Schreiben enthalte lediglich «austauschbare Vorbringen ohne Substanz». Für das Bundesgericht erfüllt der Text die juristischen Ansprüche hinten und vorn nicht, weswegen es auf die Beschwerde gar nicht erst eintritt.

Glück im Unglück

Das ist Étés Glück: Das Bundesgericht erhebt für das Durchlesen seiner substanzlosen Beschwerde keine Gerichtskosten. Hätte es sich ernsthaft mit den «Argumenten» auseinandergesetzt, hätte allein der Kostenvorschuss schon 500 Franken betragen. Die offenen Krankenkassenprämien von knapp 640 Franken plus Spesen muss Été nun aber begleichen, weil der Entscheid des Kantonsgerichts damit rechtskräftig geworden ist.

Mit dem Chatbot des Beobachters wäre Été übrigens besser beraten gewesen. Wenn Sie eine rechtliche Frage haben, auf die Sie eine schnelle, unkomplizierte Antwort brauchen, hilft unsere KI-Rechtsberatung. Das Tool basiert auf geprüften Inhalten des Beobachters und antwortet nach aktuellem Schweizer Recht. 

Beratung mit Chatbot

Der Chatbot gibt Quellen an und bietet praktische Vorlagen zum Herunterladen. Nicole Müller, Leiterin des Ressorts Ratgeber beim Beobachter, sagt dazu: «Der Bot bietet verlässliche Hilfe, wenn man Auskünfte zu verschiedenen Rechtsfragen braucht.» Er wurde gründlich getestet. Und er weist aktiv darauf hin, wenn eine rechtliche Frage zu komplex ist, um sie zu beantworten. In diesem Fall steht Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten die Hotline offen, wo sie mit unseren Expertinnen und Experten im direkten Gespräch das beste Vorgehen besprechen können.