Ein aufgeschlitztes Cabrio-Verdeck, platte Reifen und Sauce auf dem Sitz: Chantal Steiner ist am Ende ihrer Geduld. Unbekannte schneiden nicht nur ein Loch ins Dach ihres Cabrios, sondern kippen gleich zweimal eine rote Sauce – Chili oder Tomate – hinein.

Der geschätzte Gesamtschaden: satte 3000 Franken. Denn die weissen Stoffsitze müssen professionell gereinigt werden, und das Verdeck muss ersetzt werden. Und auch die jüngste Reifenpanne könnte auf das Konto der Vandalen gehen. Ein Randsteinschaden ist es gemäss Pannendienst nicht unbedingt.

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Steiner, die eigentlich anders heisst, wohnt in Zürich in einem stillen Wohnquartier. Doch die Ruhe trügt. Auch der Nachbar wurde schon Opfer: Bei ihm wurde die Autoscheibe eingeschlagen.

Ohne Hinweise keine Strafe

Steiner geht zur Polizei. Die Polizistin nimmt die Anzeige gegen unbekannt entgegen, verspricht mehr Streife. Das Problem: Ohne Hinweis auf die Täter wird niemand erwischt – und damit auch nicht bestraft.

Frustriert über die Machtlosigkeit, überlegt Steiner, eine Kamera zu installieren. Die Hoffnung: die Vandalen des saucenmarinierten Cabrios auf frischer Tat ertappen. Doch darf sie das?

Auto Vandalismus Cabrio - Das Verdeck wurde aufgeschnitten und Sauce ins Innere gespritzt. Bilder: Privat, Freepik - Montage: Beobachter
Thema: Vandalismus-Welle in Wohnquartier: Hilft die private Überwachungskamera als letztes Mittel?

Vandalismuswelle im Wohnquartier: Bei Chantal Steiner (Name geändert) wurde das Verdeck aufgeschnitten und Sauce ins Innere gespritzt.

Quelle: Privat, Freepik - Montage: Beobachter

Privatdetektiv in der Garage: Was ist erlaubt?

Kurz gesagt: Einfach drauflosfilmen ist keine gute Idee. Wo die Linse scharfstellt, sind schnell die Rechte anderer berührt – und damit steht man mit einem Bein schon im nächsten juristischen Schlamassel. 

Die gute Nachricht vorweg: Das eigene Auto zu überwachen, um es vor weiteren Schäden zu schützen, ist erlaubt. Damit die Aufnahmen rechtlich sauber sind, muss man aber ein paar Dinge beachten. 

Die Kamera darf weder den öffentlichen Raum – etwa das Trottoir – noch andere Parkplätze erfassen. Wer seine Nachbarn oder ihre Nummernschilder mitfilmt, hat den Bogen bereits überspannt. 

Zudem darf man seine eigene Familie nicht vergessen: Wer den Wagen fährt und deshalb von der Kamera erfasst wird, muss informiert und einverstanden sein. 

Und wer zur Miete wohnt, muss den Vermieter fragen, bevor er in die Hauswand bohrt.  

Die Falle schnappt zu: Was nun? 

Angenommen, die Saucenspritzer laufen tatsächlich ins Netz und werden gefilmt. Was passiert dann mit den Aufnahmen? Kann Chantal Steiner sie der Polizei übergeben? 

Ja. Wenn man rechtmässig an die Aufnahmen gekommen ist, sind sie grundsätzlich als Beweismittel zulässig. 

Komplizierter wird es, wenn sich Steiner nicht an die Regeln hält. Etwa wenn die Vandalen nur zu erkennen sind, weil die Kamera auf das Trottoir schwenkt. Denn illegale Beweise sind im Strafverfahren grundsätzlich tabu. 

Auto Vandalismus Cabrio - Das Verdeck wurde aufgeschnitten und Sauce ins Innere gespritzt. Bilder: Privat, Freepik - Montage: Beobachter
Thema: Vandalismus-Welle in Wohnquartier: Hilft die private Überwachungskamera als letztes Mittel?

Hilft die private Überwachungskamera als letztes Mittel?

Quelle: Privat, Freepik - Montage: Beobachter

Werden illegale Beweise berücksichtigt? 

Die Gretchenfrage stellt sich spätestens im Gerichtssaal: Darf die Richterin die verbotenen Beweise berücksichtigen? Sie muss dann eine knifflige Abwägung machen. Was ist wichtiger: das öffentliche Interesse an der Strafe und das private Interesse, das Auto zu schützen – oder das Interesse des Täters an seiner Privatsphäre? 

Dabei wird es auf die Schwere der Tat ankommen und darauf, ob die Polizei den Beweis auch selbst rechtmässig hätte beschaffen können.

Onlinepranger nicht erlaubt

Egal wie frustriert man ist: Das Material aus Rache selbst online zu stellen, ist tabu. Wer die Vandalen im Internet an den Pranger stellt, verletzt ihre Rechte am eigenen Bild und ihre Privatsphäre.

Chantal Steiner überlegt sich noch, ob sie eine Kamera installiert. Immerhin gibt es für sie einen kleinen Lichtblick: In ihrer Teilkaskoversicherung ist Vandalismus gedeckt, weshalb sie den Schaden wohl nicht selbst ersetzen muss. So oder so: Die Jagd auf die Saucenschmierer ist noch nicht vorbei. 

 

Quellen