Nein. Der Ball liegt beim Vermieter, denn Sie trifft ja keine Schuld an dem Desaster. Der Vermieter muss unverzüglich dafür sorgen, dass die Schäden behoben werden. Für die Kosten muss der Vermieter selber aufkommen, es sei denn, er wäre gegen solche Vandalenakte versichert, dann könnte er sich an seine eigene Versicherung wenden.

Es kommt vor, dass ein Mietvertrag eine Klausel enthält, die Mieter zwingt, eine Versicherung abzuschliessen für Einbruch- und Vandalenschäden am Gebäude. Nach Auffassung des Beobachters ist eine solche Klausel schlicht ungültig.

Und selbst wenn Ihre Hausratversicherung bereit wäre, die Schäden zu begleichen, sollten Sie dem nur zustimmen, wenn Sie keinen Bonusverlust hinnehmen müssen oder ein solcher vom Vermieter übernommen wird.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn wenn diese die Schuldigen findet, werden die Täter nicht nur gebüsst, sondern müssen auch den angerichteten Schaden bezahlen.