Am 25. November bestellt Beat Leuenberger aus dem aargauischen Tägerig im Webshop Fust.ch einen Kühlschrank, das Modell KSC 359 Cooler – gross und modern, 359 Liter Stauraum. Ein Schnäppchen für Fr. 399.95. Es ist die Black-Friday-Woche, der Gefrierschrank um 50 Prozent reduziert. 

Der 68-jährige gelernte Koch, der sich später zum Wirtschaftsinformatiker weitergebildet hat, freut sich: Dank dem zweiten Kühlschrank wird er endlich genug Platz haben, um die Fleischplatten für seine Gäste kühl zu halten. An Weihnachten will er ungarisch für seine Familie kochen, die beiden Töchter samt Enkelkind kommen. 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Fust gehört mit seinem Onlineangebot sowie 140 Filialen zu den führenden Elektrogeräte-Anbietern hierzulande. Seit 2007 gehört die Firma zur Coop-Gruppe.

Liefertermin per SMS bestätigt – doch niemand kommt

Leuenbergers Bestellung wird per Mail von Fust bestätigt, inklusive Garantie und Lieferung betragen die Kosten Fr. 585.95. Leuenberger und seine Frau kehren extra am 14. Dezember von einer Flussreise in Frankreich zurück. Auf den 15. Dezember ist die Lieferung des Kühlschranks angekündigt, der Termin von Fust per SMS bestätigt. Doch Leuenberger wartet vergeblich: Der Kühlschrank kommt nicht.

Er fragt bei Fust nach. Dort heisst es, das Modell gebe es nicht mehr, es könne deshalb nicht geliefert werden. Seltsam: Im Webshop ist das Modell durchaus noch verfügbar, allerdings zum ursprünglichen Neupreis von Fr. 899.95. Leuenberger fragt nochmals nach – und wird abgewimmelt.

Was rechtlich gilt

Jeder Kauf ist ein Vertrag, egal, ob man etwas unterschreibt oder im Onlineshop auf den Bestellknopf klickt. Beim Kauf verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware mängelfrei zu übergeben.

Aber: Wenn es zu Problemen kommt, weil zum Beispiel die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wird, sind zunächst die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) massgebend. Sie haben grundsätzlich Vorrang vor dem Gesetz. Nur wenn nichts Spezielles vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Fabienne Stich, Konsumexpertin beim Beobachter-Beratungszentrum, sagt: «Auch wenn laut AGB der Vertrag erst mit der Versandbestätigung gilt, dürfen Kundinnen und Kunden eine SMS mit Lieferbestätigung und konkretem Lieferdatum als verbindlich verstehen. Der Anbieter muss den bestellten Kühlschrank dann auch liefern.»

Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung in Konsumfragen
Wenn es um Konsumverträge, Reisen, Betreibung oder Sachversicherungen geht, wissen die Beobachter-Fachleute bestens Bescheid und können Sie unterstützen.

Fust räumt «internen Fehler» ein

Auf Nachfrage des Beobachters entschuldigt man sich bei Fust. Der bestellte Kühlschrank sei ab dem 11. Dezember 2025 nicht mehr lieferbar gewesen. Leider sei der Kunde wegen «eines internen Fehlers» darüber nicht informiert worden und der Liefertermin bestehen geblieben. Die unterschiedlichen Aussagen, die der Kunde im telefonischen Austausch erhalten habe, seien auf diese «interne Informationslücke» zurückzuführen.

«Das bedauern wir sehr. Wir bieten Herrn Leuenberger nun ein gleichwertiges Alternativgerät zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen an», so Angelika Eugster, stellvertretende Mediensprecherin.

«Mit etwas Verspätung werde ich mein Ziel ja dann doch noch erreichen: mehr Platz für Speisen für meine Gäste.»

Beat Leuenberger, 68, Kunde

Für Weihnachten wird es aber nicht mehr reichen. Leuenberger freut sich trotzdem: «Mit etwas Verspätung werde ich mein Ziel ja dann doch noch erreichen: mehr Platz für Speisen für meine Gäste.»

Ihre Meinung ist gefragt!

Hatten Sie auch schon Probleme beim Onlineshopping? Was waren Ihre Erfahrungen? Erzählen Sie uns davon in der Kommentarspalte!

Quellen