Prämie für Tochter (10) mehr als verdoppelt – Familie in der Zahnspangen-Falle
Ein Vater ist schockiert: Die Zahnversicherung für seine Tochter wird plötzlich 134 Prozent teurer. Die Versicherung begründet dies mit dem Alter. Doch kündigen sollte die Familie nicht.

Veröffentlicht am 26. November 2025 - 06:00 Uhr

Viele Familien wiegen sich dank früher abgeschlossener Versicherungen in Sicherheit. Doch das Kleingedruckte offenbart seine Tücken oft erst, wenn die Zahnspange sitzt und die Rechnungen eintreffen.
Als ein Beobachter-Leser im Oktober die Versicherungspolice der Groupe Mutuel für 2026 anschaut, traut er seinen Augen nicht. Die monatliche Prämie für die Zahnversicherung seiner zehnjährigen Tochter steigt von 29 Franken auf 68 Franken.
Ein Sprung von über 134 Prozent. «Ich war schockiert», sagt er dem Beobachter.
Schlechter Zeitpunkt für Familie
Der Fall ist exemplarisch. Wegen der hohen Kosten für Zahnspangen schliessen viele Eltern früh eine Zusatzversicherung ab. So auch in diesem Fall: Sie meldeten ihre Tochter 2019 bei der Groupe Mutuel an.
Der Schock über die neue Prämie kommt für die Familie zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt: «Unsere Tochter ist seit diesem Jahr in kieferorthopädischer Behandlung wegen einer Zahnspange.»
Die Versicherung hat einen Kostenvoranschlag über 4000 Franken bereits bewilligt und erste Rechnungen bezahlt. «Wir sind nun wirklich gefangen», so der Vater.
Irreführende Kundeninformation?
Im Dokument, das mit der teuren Police verschickt wurde, erklärt die Groupe Mutuel die Prämienanpassungen. Dort heisst es: «Ab dem 26. Lebensjahr wird Ihre Prämie alle fünf Jahre angepasst». Direkt darunter bildet eine Grafik die Altersklassen der Zusatzversicherungen ab und zeigt eine einheitliche Stufe von «0 bis 18 Jahren».
Für den Vater war die Sache klar: «Aufgrund dieser Information musste ich davon ausgehen, dass sich die Prämie bis zur Volljährigkeit meiner Tochter nicht ändert.»
Kleingedrucktes klärt Fragen auf
Auf Nachfrage verweist die Medienstelle der Groupe Mutuel auf das Kleingedruckte: «In unserem Schreiben sind beispielhaft die Altersklassen aufgeführt, die für die meisten Zusatzversicherungen gelten.»
Im Begleitbrief steht der Zusatz: «Ihre Versicherungsbedingungen geben Aufschluss über die für Ihre Versicherung geltenden Altersklassen».
Daher gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahnzusatzversicherung, die Altersklassen in Abschnitten von jeweils fünf Jahren ab dem 6. bis zum 85. Altersjahr vorsehen.
Zahnspangen als Kostentreiber
Mediensprecherin Lisa Flückiger erklärt den Sprung auf 68 Franken als Kombination aus dem Altersklassenwechsel und einer generellen Prämientariferhöhung wegen gestiegener Gesundheitskosten. Die Altersklasse 11 bis 15 sei die teuerste, da hier «die meisten Kosten anfallen», meist aufgrund von Zahnspangen.
Auf die Frage, warum Kunden nicht transparent über die Höhe künftiger Sprünge informiert werden, heisst es: «Unsere Berater sind dafür ausgebildet, auf diese Kostensprünge und weitere Vor- und allfällige Nachteile eines Zusatzversicherungsprodukts über die Zeit aufzuklären. Dabei können sie Tendenzen zu Prämien nennen, jedoch keine verbindlichen Prämien für die Zukunft.»
Kündigen ist keine Option
Gitta Limacher vom Beratungszentrum des Beobachters warnt davor, die Zusatzversicherung zu kündigen: «Das Kind wird nur in eine neue Zusatzversicherung aufgenommen, wenn es keinerlei bekannte Probleme mit den Zähnen hat und die neue Versicherung es auch wirklich aufnehmen will. Das sollte man vor der Kündigung klären, sonst besteht die Gefahr, die Versicherung für immer zu verlieren.»
Immerhin: Die nächste Prämienstufe ist laut Versicherung wieder tiefer. Die Prämie für die Altersklasse 16 bis 22 beträgt, Stand heute, 44 Franken.
- Groupe Mutuel: Bedingungen der Zahnpflegeversicherung
- Groupe Mutuel: Allgemeine Bedingungen für die Kranken- und Unfallzusatzversicherungen
- Unterlagen Prämienerhöhung der Betroffenen




