Weisen Sie die Rechnung mit einem eingeschriebenen Brief zurück mit der Begründung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Schreiben Sie im Brief gleich auch, dass Sie sich an die Ombudscom wenden werden, falls der Anbieter am Vertrag festhält. Die Ombudscom ist die Schlichtungsstelle im Telekommunikationsbereich. Sie finden sie unter www.ombudscom.ch.

Die Ombudscom vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsfirmen und Kunden. Die Kosten für dieses Verfahren muss der Anbieter zahlen, für den Kunden kann höchstens eine Behandlungsgebühr von bis zu 20 Franken verrechnet werden. Die Gebühren betragen zwischen 200 und 3000 Franken. Wegen dieser hohen Kosten versuchen Anbieter oft, ein solches Verfahren zu vermeiden. Indem Sie in Ihrem Brief die Ombudscom erwähnen, zeigen Sie dem Anbieter, dass Sie wissen, wie Sie sich wehren können, und erhöhen Ihre Chancen, dass er einlenkt.

Falls er ablehnt, sollten Sie sich ebenfalls an die Ombudscom wenden.