Flug gestrichen? So holen Sie Ihr Geld zurück
Kerosin wird teurer, Airlines sagen Flüge ab. Der Beobachter erklärt, welche Rechte Flugpassagiere haben.

Veröffentlicht am 28. April 2026 - 17:56 Uhr

Teures Kerosin: Was, wenn die Airline deshalb den Flug streicht?
Schiffe voller Rohöl-Tanks stecken im Nahen Osten fest, während kriegsgeschädigte Raffinerien kein Kerosin verarbeiten können. Die Folge: Auf dem Weltmarkt hat es weniger Kerosin, darum wird es teurer.
Zu einem Mangel sollte es auf Schweizer Flughäfen nicht kommen. Zumindest bis Ende Mai 2026, schätzt das Schweizer Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Und die Pflichtlager des Bundes gibt es auch noch. Fest steht aber: Wer jetzt erst einen Flug bucht, muss dafür mehr zahlen als noch vor wenigen Wochen.
Doch was ist mit den Flugtickets, die schon ausgedruckt auf dem Küchentisch liegen?
Flug wird gestrichen
Wenn Airlines Flüge streichen, können Passagiere gemäss der europäischen Fluggastverordnung wählen zwischen zwei Optionen:
- Ticketkosten erstatten lassen: Die Airline muss innert sieben Tagen zahlen.
- Anderweitige Beförderung: Die Airline muss einen zumutbaren anderen Flug organisieren – ohne Mehrkosten. Man kann sie jedoch nicht zwingen, wenn schlichtweg keine Flüge existieren.
Früh genug abgesagt
Normalerweise bekommen Fluggäste zusätzlich eine Entschädigung von der Airline, wenn diese den Flug annulliert: 250 Euro bei Strecken bis 1500 Kilometer, 400 Euro zwischen 1500 und 3500 Kilometer und 600 Euro bei über 3500 Kilometer.
Keine Entschädigung gibt es, wenn die Fluggesellschaft mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert. Oder wenn sie erst später darüber informiert, dafür aber einen Ersatzflug im Rahmen der ursprünglichen Flugzeit anbietet.
Teures Kerosin: Kein aussergewöhnlicher Umstand
Laut EU-Fluggastverordnung ist auch bei kurzfristigeren Annullierungen keine Entschädigung geschuldet, wenn die Airline «aussergewöhnliche Umstände» nachweisen kann. Solange Kerosin noch verfügbar, aber einfach teurer ist, liegt kein solcher Umstand vor. Finanzielle oder logistische Engpässe sind alleine das Risiko der Airline.
Kerosinmangel
Anders könnte es aussehen, wenn es in Zukunft tatsächlich zu wenig Kerosin hat. Wenn eine Airline beweisen kann, dass sie alles getan hat, damit der Flug stattfinden kann, muss sie keine Entschädigung zahlen. Letztlich müsste aber ein Gericht darüber entscheiden, wenn die Airline eine Entschädigung ablehnt und Flugpassagiere klagen.
Im Zweifel Entschädigung verlangen
Darum gilt für Konsumentinnen und Konsumenten: Entschädigung verlangen. Direkt von der Fluggesellschaft oder über eine spezialisierte Inkassofirma. Letztere zieht von einer allfälligen Entschädigung zwar eine Provision ab. Dafür muss man sich nicht darum kümmern.
Sind Sie auch betroffen? Was bedeutet das für Ihre Ferien? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
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