Nein. Die Buchung, die Sie nach Erhalt der Offerte gemacht haben, ist verbindlich. Denn das Reisebüro hat seine Informationspflicht gemäss Pauschalreisegesetz erfüllt. Es hat Sie bereits in der Offerte und damit vor dem Vertragsabschluss vollständig über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen des Ziellandes informiert. Auch die Form ist korrekt: per E-Mail genügt. Ein rein mündlicher Hinweis hätte nicht gereicht.

Natürlich wäre es ein guter Service gewesen, wenn der Mitarbeiter des Reisebüros Sie bereits bei der telefonischen Beratung auf diesen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht hätte. Doch dazu war er nicht verpflichtet. 

Nach der schriftlichen Information des Reisebüros ist es die Sache des Kunden, abzuklären, ob er die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen einhalten kann. Auf dieser Basis muss er dann entscheiden, ob er die Reise buchen will oder nicht. 

Fragen Sie das Reisebüro, zu welchem Preis Sie die Reise verschieben können – auf mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung, gemäss maltesischen Einreisebestimmungen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros bezahlen. Die Anbieter dürfen den vollen Betrag verrechnen, wenn der Kunde absagt. Die meisten verlangen aber nur einen Anteil, gestaffelt je nach Zeitpunkt der Absage.

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