Lästig gewordenes Haustier? Einschläfern bleibt erlaubt
Der Nationalrat will, dass man Tiere weiterhin einschläfern darf – auch ohne triftigen Grund. Der Beobachter erklärt, was bei Haustieren sonst noch rechtlich gilt.
Veröffentlicht am 9. Mai 2025 - 14:43 Uhr
Gesundes Tier einschläfern: Tierärzte müssen schon heute alternative Lösungen suchen.
Der Nationalrat hat eine Motion des Tessiner Nationalrats Quadri Lorenzo (Lega) abgeschmettert, der ein Verbot für das Einschläfern gesunder Haustiere fordert.
Das Tierschutzgesetz sanktioniert zwar Tierquälerei. Sprich, wenn jemand etwa ein Tier aussetzt oder qualvoll tötet. Es erlaubt Tierhaltern aber, ihr gesundes Haustier grundlos einzuschläfern. So könne jeder einfach die lästig gewordene Katze loswerden, was verboten werden müsse, so die Motion. Haustiere seien keine Objekte, sondern Wesen, die Emotionen, Bindungen und Schmerzen empfinden könnten.
Bundesrat und Nationalrat sind gegen ein Verbot
Das Tierschutzgesetz gewährt Tieren keinen generellen Anspruch auf Leben. Das sei die bisherige Konzeption, und das solle auch so bleiben, meint der Bundesrat. Ein Verbot wäre schwierig umzusetzen: Man könne beispielsweise bei Altersbeschwerden keine klare Grenze zwischen krank und gesund ziehen.
Und: Die Tierärzteschaft sei heute schon dazu verpflichtet, für gesunde Haustiere möglichst alternative Lösungen zu suchen, führt der Bundesrat weiter aus. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte die Motion mit 121 zu 55 Stimmen ab, bei 14 Enthaltungen.
Was sagt unser Gesetz sonst noch zu Haustieren?
Kein Recht auf Leben? Unsere gesetzlichen Bestimmungen rund um Haustiere enthalten auch sonst noch einige Überraschungen. Beispielsweise darf man in der Schweiz noch immer das eigene Haustier essen. Oder je nach Kanton zu Hause eine Giftspinne oder Schlangen halten, ohne dafür eine Bewilligung zu brauchen. Was in der Schweiz alles gilt und worauf man als Meersäuli- oder Hundehalterin achten muss, gibt es in diesem Beobachter-Artikel zu lesen.
- Nationalrat, Motion: Nein zur Tötung von gesunden Haustieren
- Fedlex: Tierschutzgesetz (TSchG), Artikel 26, Tierquälerei