Der Nationalrat hat eine Motion des Tessiner Nationalrats Quadri Lorenzo (Lega) abgeschmettert, der ein Verbot für das Einschläfern gesunder Haustiere fordert. 

Das Tierschutzgesetz sanktioniert zwar Tierquälerei. Sprich, wenn jemand etwa ein Tier aussetzt oder qualvoll tötet. Es erlaubt Tierhaltern aber, ihr gesundes Haustier grundlos einzuschläfern. So könne jeder einfach die lästig gewordene Katze loswerden, was verboten werden müsse, so die Motion. Haustiere seien keine Objekte, sondern Wesen, die Emotionen, Bindungen und Schmerzen empfinden könnten.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Bundesrat und Nationalrat sind gegen ein Verbot

Das Tierschutzgesetz gewährt Tieren keinen generellen Anspruch auf Leben. Das sei die bisherige Konzeption, und das solle auch so bleiben, meint der Bundesrat. Ein Verbot wäre schwierig umzusetzen: Man könne beispielsweise bei Altersbeschwerden keine klare Grenze zwischen krank und gesund ziehen.

Und: Die Tierärzteschaft sei heute schon dazu verpflichtet, für gesunde Haustiere möglichst alternative Lösungen zu suchen, führt der Bundesrat weiter aus. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte die Motion mit 121 zu 55 Stimmen ab, bei 14 Enthaltungen.

Was sagt unser Gesetz sonst noch zu Haustieren?

Kein Recht auf Leben? Unsere gesetzlichen Bestimmungen rund um Haustiere enthalten auch sonst noch einige Überraschungen. Beispielsweise darf man in der Schweiz noch immer das eigene Haustier essen. Oder je nach Kanton zu Hause eine Giftspinne oder Schlangen halten, ohne dafür eine Bewilligung zu brauchen. Was in der Schweiz alles gilt und worauf man als Meersäuli- oder Hundehalterin achten muss, gibt es in diesem Beobachter-Artikel zu lesen.