Zocken im Online-Casino oder online Pokern erfreuen sich grosser Beliebtheit. Im Internet findet man auch noch morgens um 4 Uhr einen virtuellen Tisch mit freudigen Mitspielern.

Oder wenn mal wieder eine Fussball-WM, -EM oder das Champions-League-Finale ansteht, wollen plötzlich alle mitwetten. Kein Wunder: Da ist so viel Glück im Spiel, dass auch diejenigen eine reelle Gewinnchance haben, die von Fussball gar nichts verstehen. Und die Freude bei den Laien ist gross, wenn sie eingefleischte Fussballfans übertrumpfen.

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Bloss: Darf man überhaupt mitspielen? Antworten dazu liefert das Geldspielgesetz.  

Der Beobachter erklärt, was gilt – bei Wetten, Glücksspielen, Wettbewerben und Co.

Online-Glücksspiele

Online-Geldspiele wie Poker, Blackjack und Roulette sind erlaubt – aber nur jene, die von Schweizer Casinos angeboten werden. Die Spielbanken benötigen dafür eine erweiterte Konzession. Nicht bewilligte Spiele werden gesperrt.

Die eidgenössische Spielbankenkommission führt eine Liste von Spielangeboten, die nicht bewilligt und deshalb gesperrt sind.

Online-Sportwetten

Welche Mannschaft schiesst das nächste Tor? Wie viele Goals wird es bis zum Schlusspfiff noch geben? Swisslos und die Loterie Romande bieten Live-Wetten an, die auch bei laufendem Spiel noch getätigt werden können.

Wer bei einem Online-Geldspiel teilnehmen will, muss volljährig sein, die Personalien angeben und die Identität nachweisen.

Wer bei unbewilligten Online-Wetten mitspielt, macht sich zwar nicht strafbar. Er riskiert jedoch, seinen Einsatz zu verlieren, etwa wenn die betreffende Website plötzlich offline geht. Oder falls die Behörden den Einsatz einziehen, wenn gegen einen illegal operierenden Veranstalter ein Strafverfahren eröffnet wird.

Auch sonst ist die Teilnahme an solchen Spielen nicht zu empfehlen. Man riskiert zum Beispiel, dass ein unseriöser Veranstalter die persönlichen Daten missbraucht – inklusive Kreditkartenangaben.

Geldspiele im kleineren Kreis

Während einer Fussball-EM oder -WM wird am Arbeitsplatz, unter Freunden, aber auch in grösserem Rahmen gewettet. Dabei darf der Organisator keine Teilnahmegebühren oder Unkostenbeiträge verlangen.

Alle Einsätze müssen als Spielgewinn an die Spielerinnen und Spieler zurückfliessen. Private Wetten und Spiele wie Roulette oder Poker im Familien- und Freundeskreis muss man nicht bewilligen lassen. Allerdings darf nicht viel Geld im Spiel sein. Die Gewinne müssen tief sein. Zudem dürfen nicht zu viele mitspielen.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Geldspiele»

Wie soll man reagieren, wenn eine ausländische Lotteriegesellschaft mit einem Angebot lockt? Macht man sich mit der Teilnahme strafbar? Und wie funktionieren eigentlich Tippgemeinschaften? Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erhalten im Merkblatt «Geldspiele» die Antworten.

Casinospiele

In der Schweiz dürfen nur konzessionierte Spielbanken Glücksspiele wie Roulette, Blackjack und Geldspielautomaten anbieten. Derzeit gibt es hierzulande 21 Casinos.

Wer woanders zockt, muss bei einem Strafverfahren gegen die Organisatorin damit rechnen, dass sein Einsatz und ein allfälliger Gewinn eingezogen werden. Bestraft wird man nicht.

Pokerturniere

Das Geldspielgesetz erlaubt kleine Turniere mit kantonaler Bewilligung. Das Startgeld pro Spieler darf maximal 200 Franken betragen, und die Summe aller Startgelder darf 20’000 Franken nicht überschreiten.

Die Startgelder müssen vollumfänglich an die Spielerinnen und Spieler ausgeschüttet werden.

Kleinlotterien

Kleinlotterien benötigen in der Regel eine kantonale Bewilligung. Sie dürfen weder interkantonal noch automatisiert durchgeführt werden. Einsätze und Gewinnmöglichkeiten sind begrenzt.

Zu dieser Kategorie gehören auch die Vereinstombolas. Dabei dürfen nur Sachpreise zu gewinnen sein, die Summe aller Einsätze darf maximal 50’000 Franken betragen. In einigen Kantonen darf man Tombolas ohne Bewilligung durchführen.

Verkaufsförderungsspiele (Wettbewerbe)

Spiele, mit denen ein Medienunternehmen seine Verkäufe kurzzeitig ankurbeln und Kunden binden will, brauchen keine Bewilligung. Denn das Geldspielgesetz gilt für sie nicht – sofern man auch gratis teilnehmen kann und keine Gefahr von exzessivem Geldspiel besteht.

Unternehmen dürfen generell auch ohne Bewilligung kurzzeitige Aktionen durchführen, bei denen der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem Gewinnspiel verbunden ist. Beispiel: Wer einen Müsliriegel zum marktüblichen Preis kauft, nimmt automatisch an einer Verlosung von einem Gutschein teil.

Bei kostenpflichtigen Gewinnspielen dieser Art sollte man immer vorsichtig sein. Es ist nicht sicher, dass es eine faire Gewinnchance gibt. Solche Spiele können zudem die Merkmale einer Lotterie oder eines Geschicklichkeitsspiels aufweisen und damit illegal sein.

Welche Lottogewinne muss man versteuern?

Gewinne aus Spielen in Schweizer Casinos sind steuerfrei.

Aus folgenden Spielen sind Gewinne bis zu einer Million Franken steuerfrei:

  • Online-Spielbankenspiele – sofern in der Schweiz zugelassen
  • Grossspiele wie Lotto, Euromillions, Sportwetten
  • Geschicklichkeitsspiele wie etwa Online-Jass, wenn sie über Schweizer Anbieter laufen

Was über einen Gewinn von etwas mehr als einer Million Franken hinausgeht, muss anteilsmässig versteuert werden. Der exakte Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich.

Vollumfänglich steuerfrei sind Gewinne aus zugelassenen Kleinspielen wie etwa Kleinlotterien, Tombolas und Sportwetten, die nicht automatisiert, nicht online und nicht interkantonal durchgeführt werden.

Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen von Firmen sind bis zu 1000 Franken steuerfrei, darüber werden sie besteuert. Das gilt auch für Sachpreise wie etwa ein Auto. Gewinne aus ausländischen Spielen müssen ebenfalls versteuert werden – selbst dann, wenn sie hierzulande eigentlich verboten sind.

Weitere Infos zu Geldspielen

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Mai 2010 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.