Die Zehen wohlig in den warmen Sand in Portugal graben oder in die Sonne über Athen blinzeln: Wer würde da Nein sagen?

Grosse Unterschiede zwischen Ländern

Schnee und Eis zu entfliehen, ist aber teurer geworden gegenüber dem Vorjahr – zumindest dann, wenn es eine Pauschalreise sein soll. Das zeigen die Zahlen von Eurostat, dem Statistikamt der EU.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind gross. So wurden Pauschalreisen nach Portugal nur 0,4 Prozent teurer, nach Italien aber 19,5 Prozent und nach Frankreich gar 22,2 Prozent. Griechenland liegt mit 7,5 Prozent höheren Preisen irgendwo dazwischen.

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Kombiangebote versus Pauschalreise?

Warum also nicht einfach direkt einen Flug buchen und dazu irgendein Hotel? Plattformen gibt es genug. Der Unterschied zur Pauschalreise zeigt sich dann, wenn etwas nicht rundläuft.

Wer vorsichtig oder faul oder beides ist, hat bei einer Pauschalreise ein paar Vorteile. Der Beobachter hat die wichtigsten zusammengestellt.

1. Pauschalreisen sind gesetzlich streng geregelt
Wer Flug und Unterkunft selber bucht, schliesst mit der Airline einen Vertrag und mit dem Hotel einen anderen. Wenn etwas in die Badehose geht, heisst das: selber reklamieren und streiten.

Anders sieht es bei einer Pauschalreise aus: Die liegt vor, sobald Kundinnen eine Übernachtung und eine weitere Leistung, etwa einen Flug, zusammen buchen. Dann muss sich der Veranstalter an das Pauschalreisegesetz halten – und das kennt kein Pardon.

2. Planänderung vor Abflug
Ein Streik oder ein Unwetter können dem Flug rasch den Garaus machen, irgendwelche Naturkatastrophen vor Ort die Ferien vermiesen bis verunmöglichen.

Wer selber gebucht hat, muss nun mit allen Anbietern in den Ring steigen – und hoffen, dass sie freiwillig helfen oder etwas zurückzahlen.

Nicht so Pauschalreise-Kundinnen. Bei wesentlichen Änderungen können sie laut Gesetz wählen: zu Hause bleiben und Geld zurückbekommen. Oder eine bessere Reise, die das Reisebüro anbietet, für den gleichen Preis machen. Oder trotzdem gehen und einen Rabatt bekommen. Mehr dazu steht im Beobachter-Rechtsratgeber.

3. Turbulenzen vor Ort
Wer es in die Wärme geschafft hat, kann trotzdem Pech haben – Presslufthammer und Bagger vor dem Hotelzimmer oder ein stickiger Innenhof statt Meersicht.

Wer direkt beim Hotel oder über Plattformen wie Tripadvisor gebucht hat, hat den Vertrag mit dem Hotel geschlossen und muss dort reklamieren und ein anderes Zimmer verlangen. Wenn das Hotel keines anbieten kann, wird es mühsam.

Nicht so bei einer Pauschalreise. Hier muss das Reisebüro weibeln, dass alles läuft wie vertraglich abgemacht – egal, ob im gebuchten oder in einem anderen vergleichbaren Hotel. Falls es das nicht einfädeln kann, bekommen Kunden wenigstens einen Rabatt. Auch hierzu stehen die Details im Beobachter-Rechtsratgeber.

4. Finanzieller Ruin
Reisen bezahlt man in aller Regel im Voraus. Aber was passiert mit dem Geld, wenn der Vertragspartner in Konkurs geht? Das entscheidet das Konkursgericht – meistens ist die Kohle weg.

Darum verpflichtet das Gesetz Anbieter von Pauschalreisen, die Gelder mit einem Garantiefonds abzusichern. Der zahlt dann, wenn das Reisebüro in finanzielle Schieflage gerät.

Aber Achtung: Trotz Gesetzesvorschrift sind nicht alle Anbieter einem Garantiefonds angeschlossen. Drum vor dem Buchen immer prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich dabei ist – und zwar auf der Homepage des Garantiefonds.