Beat und Claude Merki aus Wattwil SG haben Ferien. Sie geniessen die heissen Augusttage in der Schweiz und planen am 17. August einen Brunch auf dem Säntis – dort oben ist es hoffentlich etwas kühler, erzählen sie dem Beobachter. Und die Aussicht ist phänomenal.

Für das Säntis-Zmorge-Angebot zahlen sie online inklusive Bahntickets 128 Franken. Früh an diesem Sonntagmorgen reisen sie per Auto an – und werden vom dortigen Schwägalp-Schwingfest überrascht. «Wir wussten nichts davon», sagt Claude Merki. Die 61-Jährige arbeitet als Verkäuferin in einer Metzgerei. «Wir wollten nur frühstücken auf dem schönen Säntisgipfel, wir interessieren uns nicht für den Schwingsport.» 

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Parkplatz zu weit weg von der Bergbahn

Ihr Mann Beat Merki, 63, ist gesundheitlich angeschlagen. Er hat COPD, eine chronische und unheilbare Lungenkrankheit. Das Atmen fällt ihm schwer, lange gehen kann er nicht mehr, insbesondere nicht bergauf. Der gelernte Maler und Tapezierer hat als junger Mann zu viele Giftgase eingeatmet – seine Lungenbläschen sind weitgehend zerstört. 

Der Parkplatz auf der Schwägalp ist wegen des Schwingfests voll, sie werden von einem Lotsen auf einen Platz weit weg von der Bergstation gewiesen. Zwar gibt es einen Shuttlebus zur Säntisbahn, aber auch der Weg zum Bus ist weit und führt hinauf. Unmöglich für Beat Merki.

«Wir wurden sehr unschön abgeputzt. Wir seien selber schuld.»

Claude Merki

Das Ehepaar ruft beim Restaurant Säntis an und möchte seinen Brunch stornieren. «Wir wurden sehr unschön abgeputzt», erzählt Claude Merki. «Wir seien selber schuld.» Enttäuscht fuhren sie wieder nach Hause. Geld weg und ums Erlebnis geprellt. 

Dank dem Beobachter: Säntisbahn ist kulant

Die Merkis wenden sich an den Beobachter. Rechtlich ist der Fall klar, die Bahn hat nicht falsch gehandelt. Fabienne Stich vom Fachbereich Konsum des Beobachter-Beratungszentrums sagt: «Da die Säntisbahn ihren Betrieb nicht eingeschränkt hatte, wäre der Vertrag erfüllt worden.» Die Tatsache, dass Beat Merki nicht zur Bergstation gelangen konnte, habe der Seilbahnbetrieb nicht zu verantworten. «Eine Informationspflicht besteht aus juristischer Sicht seitens der Bergbahnen nicht», so Expertin Stich.

Hingegen hätte man erwarten dürfen, dass am besagten Tag eine Möglichkeit gefunden worden wäre, dass der gesundheitlich beeinträchtigte Mann direkt zur Bahn hätte vorfahren können. 

Brunch am nächsten Sonntag gefixt

Auf Nachfrage des Beobachters zeigt sich Sarah Bösch, Leiterin Event- und Gästemanagement der Säntis-Schwebebahn AG, aber kulant und entschuldigt sich: «Der Vorgang mit den Merkis entspricht nicht unseren Vorstellungen, insbesondere auch das unfreundliche Verhalten am Telefon nicht.» Es tue ihr leid.

Und: Selbstverständlich dürften die Merkis an einem anderen Datum nochmals anreisen und ihren Zmorge auf dem Säntis geniessen. Das werden sie nächsten Sonntag tun.