Warum bekomme ich zwei Stromrechnungen?
Ich zahle ja schon beim Vermieter Strom. Wieso erhalte ich dann auch noch eine Stromrechnung vom regionalen Elektrizitätswerk?

Veröffentlicht am 19. November 2025 - 06:00 Uhr

Es gibt zwei Arten von Stromkosten: Allgemeinstrom und den Strom, den Sie als Mieterin individuell verbrauchen. Eine einzige Rechnung vom Vermieter erhalten Sie nur, wenn er Strom selbst produziert und Ihnen verkauft. In diesem Fall sind Sie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch angeschlossen. Der Strom muss dabei als Nebenkostenposition im Vertrag explizit genannt werden, und er darf nicht teurer werden als das externe Standardprodukt.
Wenn Ihr Vermieter aber keinen Strom selbst produziert, dann ist es möglich, dass Sie zwei Rechnungen erhalten. Eine vom regionalen Elektrizitätswerk, die andere vom Vermieter. Die Rechnungen vom regionalen Elektrizitätswerk betreffen den Stromverbrauch in den eigenen vier Wänden. Das sind sogenannte Verbrauchskosten und fallen nicht unter die Nebenkosten.
Die Rechnung des Vermieters stützt sich auf den Mietvertrag, auf die Nebenkosten. Dort müsste die Position «Allgemeinstrom» vermerkt sein. Das ist der Strom für allgemein zugängliche Räume und Aussenbeleuchtung sowie Waschmaschine und Tumbler im Haus.
Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung.
- Erstens: Der Vermieter muss die Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufführen. Er darf dort nicht einfach vermerken, der Mieter müsse «alle Nebenkosten» bezahlen. Ebenso genügt es nicht, auf separate allgemeine Vertragsbedingungen zu verweisen.
- Zweitens: Verlangen Sie einen Nachweis für die Kosten. Nur so können Sie überprüfen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind.
- Drittens: Fragen Sie den Vermieter nach dem Verteilungsschlüssel, wenn der sich nicht bereits aus dem Mietvertrag oder den alten Abrechnungen ergibt. Er muss die Nebenkosten nach einem fairen und sachgerechten Verteilungsschlüssel aufteilen.
Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Diskussionen. Die Fachleute des Beobachters haben im Detail festgehalten, wie Sie als Abonnentin oder als Abonnent die Abrechnung mit Hilfe eines Merkblatts überprüfen können und wie Sie bei Beanstandungen am besten vorgehen.
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