Hohe Nebenkosten – nicht immer stimmt die Rechnung
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Wie Sie hohe Nachforderungen kontrollieren.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2025 - 08:50 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen, die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen.
⎯ 1 ⎯
Muss ich die hohe Nachforderung hinnehmen?
Nein. Zahlen müssen Sie nur, wenn die Abrechnung korrekt ist. Das findet man heraus, wenn man die Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag genau prüft.
Achtung: Nur weil die Nebenkosten horrend ausfallen, ist das noch kein Grund, dass sie nicht geschuldet sind.
⎯ 2 ⎯
Wie mache ich das?
Nehmen Sie Ihren Mietvertrag, die aktuelle und die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres hervor.
In drei Schritten finden Sie heraus, ob die Nachforderungen gerechtfertigt sind.
⎯ 3 ⎯
Was ist der erste Schritt?
Werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag. Die Vermieterin muss die Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufführen.
Sie darf im Vertrag nicht vermerken, der Mieter müsse «alle Nebenkosten» bezahlen. Ebenso genügt es nicht, lediglich auf separate allgemeine Vertragsbedingungen zu verweisen.
Prüfen Sie jetzt mit diesem Merkblatt, welche Kosten Ihnen die Vermieterin überhaupt verrechnen darf und welche nicht.
⎯ 4 ⎯
Und der zweite?
Verlangen Sie einen Nachweis für die Kosten. Nur so können Sie überprüfen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind.
Aber: Um Einsicht in die Belege zu erhalten, müssen Sie bei der Vermieterin oder bei der Verwaltung vorbeigehen und entweder Kopien (oft auf Ihre Kosten) machen lassen oder die Unterlagen fotografieren.
⎯ 5 ⎯
Und drittens?
Fragen Sie die Vermieterin nach dem Verteilungsschlüssel, wenn er sich nicht bereits aus dem Mietvertrag oder den alten Abrechnungen ergibt.
Denn: Sie muss die Nebenkosten nach einem fairen und sachgerechten Verteilungsschlüssel aufteilen. Und natürlich muss sich die Vermieterin dabei an gewisse Vorschriften halten.
Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
⎯ 6 ⎯
Und wenn die Rechnung wirklich zu hoch ist?
Teilen Sie Ihrer Vermieterin oder der Verwaltung mit diesem Musterbrief per Einschreiben mit, weshalb Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind.
Achten Sie darauf, Ihre Beanstandung eingeschrieben zu melden, damit Sie bei einer späteren Rachekündigung einen Beweis vorlegen können.
Achtung: Halten Sie sich an die Beanstandungsfrist, sofern eine solche im Begleitbrief der Nebenkostenabrechnung oder im Mietvertrag vorgesehen ist.
So viel für heute
Viel Erfolg!
Und wenn Ihnen das geholfen hat: Klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst?» informiert zu werden.
Der Beobachter gibt Rat
Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.
Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden