Den weissen VW Polo hätten sie besser stehen lassen. Als die Angestellten von Autonotruf Zürich um 23.27 Uhr den falsch parkierten Wagen abschleppten, meinten sie, das bringe 575 Franken Einnahmen. Dummerweise gehörte das Auto dem Zürcher Rechtsanwalt Severin Gross*. Statt die Rechnung zu bezahlen, erstattete er Strafanzeige. Mit Folgen.

Firmen wie Autonotruf Zürich gibt es in der Region Zürich mittlerweile mehrere. Einige arbeiten mit zweifelhaften Methoden. Indem sie abgeschleppte Autos «nur gegen die Bezahlung von überhöhten Abschleppgebühren» herausgeben, hätten sie sich «ein lukratives Geschäftsfeld» erschlossen, schrieb die Kantonspolizei Zürich schon vor zwei Jahren. Das sei auch heute noch so, bekräftigt sie.

Abschleppdienste lauern «wie die Geier»

In Basel, Bern, Luzern oder St. Gallen kennt die Polizei dieses Problem nicht. In Zürich ist der Parkplatzmangel aber offenbar zur Basis für fragwürdige Geschäfte geworden. Die Abschleppfirmen lauerten «buchstäblich wie die Geier auf Beute», schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» im letzten Sommer. Autonotruf Zürich schleppte sogar ab, obwohl sie dazu keinen Auftrag hatte. Juristen nennen das Sachentziehung. Eine Straftat. Ein privater Abschleppdienst Parkplatz Das fremde Auto abschleppen lassen? darf ein Auto nur mitnehmen, wenn er dafür einen Auftrag des Parkplatzbesitzers hat. 

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl geht nun gegen die Masche vor. In rund zehn Fällen führt sie Strafverfahren gegen Autonotruf wegen Sachentziehung, Wucher sowie Nötigung und hat Mitarbeiter der Firma einvernommen. Im vergangenen Juni sind zwei Mitarbeiter rechtskräftig wegen Nötigung Straftaten Wir alle sind Verbrecher verurteilt worden. Sie hatten das abgeschleppte Auto nur herausgeben wollen, wenn der Fahrer die Rechnung sofort und bar auf die Hand zahle. Inzwischen bietet Autonotruf standardmässig die Möglichkeit an, auf Rechnung zu bezahlen, verlangt dafür aber überrissene 80 Franken. 

«Wir erhalten fast wöchentlich neue Meldungen», sagt Nicole Lieberherr von der «Interessensgemeinschaft gegen die Abschlepp-Abzocke». «Dieses Geschäftsmodell ist so lukrativ, dass im Raum Zürich neue Firmen auf den Zug aufspringen.»

Von Rechtsanwalt ausgebremst

Anwalt Severin Gross hat weder die Rechnung noch die Mahnung bezahlt. Er konnte belegen, dass sein VW ohne Auftrag abgeschleppt worden war. «Autonotruf drohte mir im Mahnschreiben trotzdem ziemlich unverhohlen mit einer Betreibung Betreibungen Wie Sie das Schlimmste verhindern .» Gross schickte ein Einschreiben zurück. Eine Betreibung hat er bis heute nicht erhalten.

Bei Autonotruf Zürich heisst es, man wisse nichts von Strafverfahren. Es sei eine Unterstellung, dass man ohne Auftrag abschleppe. Konkrete Fragen des Beobachters beantwortete die Firma nicht. Was das Abschleppen ohne Auftrag und Wucher betrifft, gilt die Unschuldsvermutung.


*Name geändert

Abgeschleppt – was tun?
  • Tipp 1: Wenn Sie das Auto an einem umstrittenen Ort parkieren: Legen Sie eine Notiz mit Ihrer Handynummer hinter die Windschutzscheibe. So sind Sie erreichbar und Abschleppen wäre unverhältnismässig. „
     
  • Tipp 2: Bestehen Sie auf einer Rechnung . Falls man sofortige Bezahlung verlangt: Rufen Sie die Polizei. Das ist ein Fall von Nötigung. „
     
  • Tipp 3: Der Preis darf nicht überrissen sein. Die Polizei verlangt für Abschleppen und Rückgabe 290 Franken.
     
  • Tipp 4: Eine Gebühr für das Ausstellen einer Rechnung müssen Sie nicht zahlen. Eine vertragliche und gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.
     
  • Tipp 5: Wenn Sie mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind: Legen Sie Ihre Einwände per Einschreiben dar. 
Mehr zu Parkregeln bei Guider

Glücklich ist, wer einen Parkplatz findet. Unglücklich, wer dafür später einen Strafzettel kassiert. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, wie sich das verhindern lässt, sondern auch was man als Privatperson am besten tut, wenn jemand auf dem Grundstück widerrechtlich ein Auto abstellt.

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Andreas Thut, Leiter Digital
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