Gift im Sandkasten? Bundesrat stoppt öffentliches Register
Selbst wenn im Boden eines Spielplatzes giftiges Material steckt, soll dieser nicht als belasteter Standort registriert werden. So will es der Bundesrat. Verschiedene Kantone sind damit gar nicht glücklich.

Veröffentlicht am 17. Juli 2026 - 12:08 Uhr

Spielplätze in der Schweiz: Niemand weiss, was im Untergrund verborgen ist (Symbolbild).
Die Ewigkeitschemikalie PFAS in Freiburg, krebserregendes Benzo(a)pyren in Luzern, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Bern: Was in den vergangenen Monaten auf Spielplätzen an Altlasten und Schadstoffen entdeckt wurde, lässt Eltern erschaudern. Schweizweit rechnet das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit etwa 200 belasteten Spielplätzen. 2021 war man sogar noch von mehreren Tausend ausgegangen.
Dabei könnten besorgte Eltern eigentlich aufatmen: Seit rund einem Jahr schreibt das Umweltgesetz vor, dass mit gefährlichen Stoffen belastete öffentliche Spielplätze und Grünflächen saniert werden müssen, wenn dort regelmässig Kleinkinder spielen. Im Gegensatz zu PFAS-belasteten Industriegebieten ist bei Spielplätzen die Finanzierung mindestens teilweise geregelt: Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, bei privaten Spielplätzen 40 Prozent.
Grenzwert ja, Kataster nein
Nun droht jedoch ein Rückschlag. Zwar will der Bund Grenzwerte (sogenannte Konzentrationswerte) für Blei, PAK und Benzo(a)pyren senken. Im Entwurf für die Revision der Altlasten-Verordnung schlägt der Bundesrat allerdings auch vor, dass mit Altlasten verunreinigte Spielplätze nicht in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) aufgenommen werden sollen.
Die Konsequenz: Es gäbe keinen schweizweiten Überblick, auf welchen Spielplätzen Gefahren in Form von Schwermetallen, PFAS und weiteren Chemikalien lauern. Dabei zeigt sich gerade bei PFAS, wie gross das Problem tatsächlich ist, wie der Beobachter kürzlich aufgedeckt hat: Es gibt derart viele belastete Standorte, dass der Bund strenge Grenzwerte für die Ewigkeitschemikalie für nicht anwendbar hält, weil sonst zu viele Standorte saniert werden müssten.
Kantone befürchten «Schattenkataster»
Warum der Bundesrat mit Altlasten verunreinigte Spielplätze im Unterschied zu ehemaligen Industriestandorten nicht in den KbS aufnehmen will, erklärt er mit den unterschiedlichen Verschmutzungsquellen: Bei Spielplätzen stamme die Verunreinigung in der Regel «nicht aus Abfällen, sondern entstand durch die historische Nutzung, zum Beispiel durch die früher übliche Düngung der Gärten mit Asche aus den Kohle- und Holzfeuerungen». In den Kataster würden nur Standorte aufgenommen, die mit Industrieabfällen belastet sind.
Diese Argumentation stösst bei einigen Kantonen auf Unverständnis. Das sei «nicht nachvollziehbar», schreibt etwa der Regierungsrat des Kantons Bern. Die Kantone wären so gezwungen, einen nichtöffentlichen «Schattenkataster» von belasteten Spielplätzen zu führen. Weitere Kantone stossen ins gleiche Horn.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Im Rahmen der Vernehmlassung haben einige Kantone darauf gepocht, dass zumindest diejenigen Kinderspielplätze in den Bundeskataster eingetragen werden, die so stark belastet sind, dass sie zwingend saniert werden müssen. Der Bundesrat werde nun entscheiden, «ob und gegebenenfalls wie dieses Anliegen im Rahmen der laufenden Revision der Altlasten-Verordnung umgesetzt werden soll», schreibt das Bundesamt für Umwelt dem Beobachter.
Was halten Sie von diesem Entscheid des Bundesrats? Pragmatisch und nachvollziehbar? Oder einfach falsch? Schreiben Sie uns in der Kommentarspalte.
- Bundesamt für Umwelt: Belastete Kinderspielplätze
- Bundesgesetz über den Umweltschutz, Art. 32c: Pflicht zur Sanierung
- «Freiburger Nachrichten»: Zu hohe Werte in zwei Quartieren – Freiburg saniert PFAS-belastete Spielplätze
- Nau.ch: Luzern saniert Gift-Spielplatz – Einwohner besorgt
- «Der Bund»: Veraltete Geräte und belasteter Boden – Stadt Bern saniert Spielplatz Neubrück
- «Blick»: Tausende Schweizer Spielplätze könnten verseucht sein




