Es ist der Albtraum jeder Mieterin: aus dem trauten Heim vertrieben zu werden, weil man sich die Miete nicht mehr leisten kann. Genau dieses Szenario kommt in Genf und im Kanton Waadt gemäss einem Bericht der «Tribune de Genève» immer häufiger vor. 

Fest steht: Mieterinnen und Mieter stehen unter Druck. Und zwar in der gesamten Schweiz. Denn die Mieten wurden in den letzten Jahren immer teurer, genauso wie die Nebenkosten, etwa fürs Heizen. Und wie eigentlich alles andere auch: Krankenkassenprämien, Lebensmittel, Handyabos.

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Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, dem steht das Wasser schnell bis zum Hals. Wenn es um das Dach über dem Kopf geht, steht besonders viel auf dem Spiel. Was können Mieter tun, die sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können? Am besten frühzeitig aktiv werden.

Das Gespräch: Unangenehm, aber wichtig

Dazu gehört auch, die Vermieterin zu informieren und ihr die finanziellen Schwierigkeiten zu erklären. Vielleicht ist sie gesprächsbereit und offen für eine einvernehmliche Lösung.

Am besten bietet man gleich einen realistischen Zahlungsplan an.

Etwa indem sie eine längere Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung gewährt – zumindest für eine gewisse Zeit. Am besten bietet man ihr gleich einen realistischen Zahlungsplan an, um die ausstehende Miete abzutragen. So zeigen Sie, dass der Wille da ist, die Schulden zu zahlen.

Frühzeitig eine neue Bleibe suchen

Sinnvoll ist es, in einem nächsten Schritt nach einer günstigeren Wohnung zu suchen. Natürlich ist das leichter gesagt als getan – besonders wenn mehrere Probleme zusammenkommen, etwa eine schwere Krankheit oder ein Job, der ohnehin schon überfordert.

Es gibt verschiedene Beratungsstellen, an die man sich wenden kann. Wenn das Geld für die Miete nicht reicht, ist es keine Schande, sich Hilfe zu holen. Auch vom Sozialamt. Dieses prüft, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Manche Ämter helfen auch bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung.

Hilfreiche Adressen

Wer nicht zahlt, muss raus

Das Gesetz hat mit säumigen Mietern wenig Geduld: Wer nicht pünktlich zahlt, riskiert eine ausserordentliche Kündigung. Und wer nicht auszieht, wird ausgewiesen. Mit anderen Worten: mit Zwang aus der Wohnung «begleitet».  

Verlieren kann man sein Zuhause recht kurzfristig: Die Vermieterin kann – nach einer 30-tägigen Zahlungsfrist – mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. 

Auch Vermieter machen Fehler

Die Vermieterin muss dabei aber strenge Formvorschriften einhalten. Es ist deshalb durchaus möglich, dass Fehler passieren. Darum lohnt es sich, die Kündigung auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. Sprich: sie bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 

Der Vermieter kann niemanden auf eigene Faust auf die Strasse stellen.

Wenn die Vermieterin alles korrekt gemacht hat, wird das Gericht die Kündigung aber bestätigen und festlegen, auf welches Datum hin die Mieterin ausgezogen sein muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Zwangsräumung rechnen. 

Der Vermieter kann aber niemanden auf eigene Faust auf die Strasse stellen. Er muss erneut ans Gericht, um einen Räumungsbefehl zu bekommen.

Sobald er diesen hat, gibt es kaum mehr ein Zurück. Meistens sorgt die Gemeinde dafür, dass die ausgewiesene Mieterin provisorisch Unterschlupf findet und ihren Hausrat zwischenlagern kann.

Wenn das Geld zu knapp ist: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Mieterinnen und Mieter
  • Das Gespräch mit der Vermieterschaft suchen und eine Lösung vorschlagen, wie die ausstehende Miete beglichen werden kann.
  • Sich frühzeitig beraten und bei der Wohnungssuche helfen lassen.
  • Beim Sozialamt der Gemeinde ein Gesuch um Sozialhilfe stellen.
  • Wenn irgendwie möglich, die Miete innerhalb der gesetzten Nachfrist einzahlen. 
  • Wenn die Kündigung ausgesprochen wird, diese fristgerecht anfechten und so auf ihre Rechtmässigkeit prüfen.