Erste eigene Wohnung – so klappt der Umzug
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Worauf zu achten ist, wenn man aus dem Elternhaus ausfliegt.
Veröffentlicht am 4. September 2025 - 08:51 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen, den Umzug in die erste eigene Wohnung zu planen.
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Wie gehe ich den Auszug an?
Zuerst sollte man sich ausführlich Gedanken darüber machen, was man denn eigentlich will und wie hoch die Miete maximal sein darf. Faustregel: maximal einen Drittel des Nettolohns.
Am besten erstellt man ein Budget und schreibt sich auf, ob einem die Lage mitten in der Stadt oder eine grössere, schicke Wohnung im Grünen wichtig ist. Ein Budget erstellen kann man zum Beispiel ganz einfach auf Firstbudget.ch.
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Wo finde ich eine Wohnung?
Wenn das Budget und die wichtigsten Kriterien stehen, begibt man sich am besten ins World Wide Web. Es gibt verschiedene Plattformen wie Immoscout24 oder Comparis, auf denen man gezielt nach seinen Bedürfnissen filtern kann.
Ergänzend kann man auch einen Aufruf bei Facebook und Instagram posten.
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Bingo! Ich habe eine Zusage.
Dann geht es jetzt um den Mietvertrag. Der sollte immer schriftlich sein und sowohl Miete als auch Nebenkosten klar regeln. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen.
Wenn der Vormieter deutlich weniger Miete gezahlt hat, kann man sich noch überlegen, den Anfangsmietzins anzufechten. Das muss man innerhalb von 30 Tagen tun.
Übrigens: Wenn man den Mietvertrag doch nicht unterschreiben will, muss man keine Umtriebsgebühr zahlen. Auch nicht, wenn es so im Bewerbungsformular stand.
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Was muss ich sonst noch erledigen?
So einiges. Das Wichtigste in Kürze:
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Eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschliessen. Am besten vergleicht man verschiedene Offerten.
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Frühzeitig die WLAN-, TV- und Radio-Anschlüsse beim gewünschten Anbieter anmelden. Die jährliche Serafe-Gebühr wird pro Haushalt automatisch per Rechnung erhoben.
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Den neuen Wohnort bei der bisherigen und der neuen Einwohnergemeinde melden. Das macht man entweder über Eumzug.swiss oder persönlich auf der Gemeinde.
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Neue Adresse bei allen Vertragspartnern (wie Krankenkasse, Internetanbieter, Bank und Sportclub) sowie bei der Post melden. Ein Nachsendeauftrag der Post gilt maximal für ein Jahr.
Eine Checkliste gibts hier.
So viel für heute
Gutes Zügeln!
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