So geht die Rechnung für Frühpensionierte auf
Kündigt eine Firma seinen Angestellten, werden oft auch Frühpensionierungen durchgesetzt. Diese Optionen haben Betroffene, die gern noch weiterarbeiten würden.
Veröffentlicht am 16. Februar 2026 - 10:38 Uhr

Eine Option von vielen: Wer frühpensioniert wird, kann die PK-Rente vorbeziehen und mit dem Arbeitslosengeld «aufstocken».
Liselotte Keller (Name geändert) ist nach ihrer Scheidung seit einigen Jahren wieder arbeitstätig und geniesst die berufliche Anerkennung. Doch dann der Schock: Das Unternehmen, in dem sie arbeitet, schreibt rote Zahlen und schliesst verschiedene Abteilungen, darunter auch jene von Liselotte Keller.
Sie habe aber Glück, sagt ihr Chef, da sie mit 59 schon in einem Alter sei, in dem sie sich gemäss dem Reglement der Pensionskasse frühpensionieren lassen könne, wenn sie wolle. Sie könne sich aber auch die Austrittsleistung der Pensionskasse (also jene Summe, die man mitnimmt, wenn man die Stelle wechselt) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen, wenn sie sich arbeitslos meldet.
Falls Liselotte Keller weder eine Frühpensionierung noch den Bezug des Altersguthabens möchte, hat sie noch eine dritte Option. Arbeitnehmende, denen nach dem vollendeten 58. Altersjahr gekündigt wird, haben die Möglichkeit, bei der Pensionskasse als aktiv Versicherte zu verbleiben – ebenfalls wenn man sich arbeitslos meldet.
Weniger Altersguthaben durch Vorsorgelücke
Die Auskunft über die Höhe ihrer Altersrente fällt für Liselotte Keller jedoch enttäuschend aus: Wegen einer längeren Erziehungspause ist ihr angespartes Altersguthaben nicht sehr hoch, so dass auch die Rente mit rund 670 Franken monatlich eher tief ausfällt.
Dazu kommt, dass diese durch die vorzeitige Pensionierung noch zusätzlich gekürzt wird. «Wie soll ich denn bis zur AHV von dieser Rente leben?», fragt sich Liselotte Keller. Und eigentlich würde sie auch gern noch weiterarbeiten und erst später eine Rente beziehen. «Kann ich mich auch arbeitslos melden?», will sie vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.
Ja, sie kann Arbeitslosengeld beziehen. Es spielt keine Rolle, ob sie früher pensioniert wird oder das Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren lässt. Sie kann sogar bei der alten Pensionskasse aktiv versichert bleiben und Arbeitslosentaggelder beziehen.
Pensionskassenrente «aufstocken» lassen
Frühpensionierte können sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und haben unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Das Taggeld wird aufgrund des versicherten Verdienstes berechnet und beträgt in der Regel 70 oder 80 Prozent des letzten Lohns.
Vom Taggeld werden die Altersleistungen abgezogen. Dazu gehören unter anderem Renten der AHV und der Pensionskasse und auch Altersrenten aus dem Ausland. Falls man aus der 2. Säule nicht die Rente, sondern das Kapital bezieht, dann wird dieses in eine Rente umgerechnet und vom Arbeitslosentaggeld abgezogen.
Liselotte Keller kann sich also ihre Pensionskassenrente von der Arbeitslosenversicherung «aufstocken» lassen. Oder aber sie kann die Austrittsleistung der Pensionskasse auf ein (oder besser zwei) Freizügigkeitskonto überweisen lassen und den vollen Betrag der Arbeitslosenentschädigung beziehen. Doch dann geht sie das Risiko ein, dass sie später – sollte sie in keine neue Pensionskasse mehr eintreten – ihr Guthaben nicht in Rentenform bekommt. Bei Auflösung des Freizügigkeitskontos erhält man nämlich das gesamte Geld auf einmal und muss sich den Unterhalt damit selber organisieren.
Die 59-Jährige wählt die Variante, die Rente der Pensionskasse vorzubeziehen und diese durch die Arbeitslosenversicherung aufstocken zu lassen. Sie meldet sich bei der Arbeitslosenversicherung an und muss fortan – wie alle anderen Stellensuchenden – Termine bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) wahrnehmen und genügend Bewerbungen vorlegen (siehe Infobox «Über 55 und arbeitslos: Das sind Ihre Rechte und Pflichten»). Natürlich ist sie auch verpflichtet, eine allfällige zumutbare Stelle anzunehmen. An ihrer Pensionskassenrente würde das nichts ändern: Sie wird ihr trotz neuem Erwerbseinkommen weiter ausgerichtet.
Selber gekündigt: Erhält man Arbeitslosengeld?
Wenn allerdings ein Arbeitsverhältnis unter anderen Umständen endet, kann es auch ganz anders laufen.
Das zeigt das Beispiel des 61-jährigen Hannes Federer (Name geändert). Auch seine Arbeitgeberin befindet sich in einer Krise und legte Abteilungen zusammen, doch Entlassungen gab es nur wenige.
Hannes Federer hat aufgrund der Umstrukturierungen seit einigen Monaten einen neuen Chef, der einen sehr strengen Führungsstil pflegt. Obwohl sich Federer flexibel in die neue Situation hineinschickte, leidet er immer häufiger unter Schlafstörungen. Die Situation am Arbeitsplatz setzt ihn derart unter Druck, dass er schliesslich auf Rat seines Hausarztes selber kündigt.
Über 55 und arbeitslos: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Auch Hannes Federer hat aufgrund des Reglements seiner Pensionskasse die Wahl, entweder bereits eine Rente zu beziehen oder sich die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto überweisen zu lassen. Zwar will er sich eine neue Stelle suchen, allerdings nur noch in Teilzeit. Da er somit bei einer neuen Pensionskasse nur noch in geringem Umfang versichert wäre und seine bisherige Kasse generell sehr gute Leistungen vorsieht, entscheidet sich auch Federer bereits jetzt für die Rente.
«Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengelder?», will er wissen.
Ja, er erhält grundsätzlich eine Arbeitslosenentschädigung. Seit Anfang 2024 ist es egal, ob jemand freiwillig oder unfreiwillig in die Frühpensionierung geht. Die Höhe des Arbeitslosentaggeldes wird ermittelt und davon werden die Altersleistungen abgezogen, gleich wie im Fall von Liselotte Keller.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Ende Dezember 2009 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.






