Der Bus ist schon zu spät. Dem jungen Mann im schwarzen Kapuzenpulli ist das egal: Er blockiert die vordere Tür. Der Buschauffeur versucht immer wieder, sie zu schliessen. Warnsignale piepsen, orange Signale blinken. Der Fahrplan schreit. Doch der junge Mann bleibt stehen. Ganze 20 Sekunden lang.

Der Chauffeur ist 52 Jahre alt, arbeitet schon über sieben Jahre für den Betrieb im Kanton Waadt. Er hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, ist immer korrekt umgegangen mit Fahrgästen.

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Doch an diesem Tag platzt ihm der Kragen. Er steht von seinem Sessel auf, geht zu dem jungen Krawallbruder und schubst ihn kurzerhand aus dem Bus. Der Geschubste beleidigt ihn, aber der Chauffeur lässt sich nicht weiter provozieren. Er setzt sich wieder hinter das Lenkrad und fährt endlich los.

Vertrauen zerstört

Geht gar nicht, sagt der Verkehrsbetrieb und kündigt dem Angestellten fristlos. Die Begründung: Ein Chauffeur darf niemals körperlich gegen einen Fahrgast vorgehen, das Vertrauen in ihn sei zerstört.

Das lässt der Mann nicht auf sich sitzen und macht den entscheidenden Schritt: Er protestiert schriftlich gegen die fristlose Kündigung (hier finden Sie den Musterbrief). Als der Arbeitgeber nicht nachgibt, zieht er die Sache vor Gericht. Und bekommt recht – durch alle Instanzen, auch vor Bundesgericht.

Beratung mit Chatbot

Das Bundesgericht bestätigt zwar, dass das Verhalten des Chauffeurs «inadäquat und inakzeptabel» war. Doch es ist noch kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung – und den braucht es laut Gesetz. Ein Vorfall muss derart gravierend sein, dass das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zum Angestellten gestört ist. So sehr, dass es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, ordentlich zu kündigen und das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Strafbare Tätlichkeit

Dass ein Angestellter eine Straftat begeht, reicht für sich allein noch nicht. Entscheidend ist deshalb nicht, dass das Schubsen den Tatbestand einer strafbaren Tätlichkeit erfüllt. Alle Umstände sind entscheidend, bestätigt das höchste Gericht: der Zeitdruck, dass es ein einmaliger Vorfall ohne Vorgeschichte war, dass weder Passagiere noch andere Menschen gefährdet wurden und dass der junge Kapuzenpulli-Mann keinen Strafantrag einreichte.

Das Bundesgericht gibt dem Chauffeur recht. Er bekommt den Lohn, den er während der Kündigungsfrist erzielt hätte – und 6000 Franken Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung.

Ihre Meinung dazu?

Was finden Sie zu diesem Fall? Haben Sie Verständnis für den Buschauffeur? Oder sind Sie der Meinung, dass seine Reaktion gar nicht geht? Schreiben Sie in den Kommentaren.