Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es verschiedene Gründe, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das Gute ist, dass gegenüber dem Arbeitgeber nicht begründet werden muss, weshalb man ein Zeugnis braucht. Gemäss Obligationenrecht kann nämlich jederzeit ein Zwischenzeugnis angefordert werden.

Trotzdem schwingt bei der Anfrage, ein Zwischenzeugnis auszustellen, teilweise ein mulmiges Gefühl mit. Durchblickt die Personalchefin meine Absicht, das Unternehmen zu verlassen? Wird mich der Vorgesetzte bei der nächsten Beförderung noch berücksichtigen? Diese Sorgen sind unbegründet, wenn man es strategisch angeht.

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Zwischenzeugnis verlangen mit einfacher Begründung

Die Kündigungsfreiheit ermöglicht es Angestellten, selbst tätig zu werden und vorsorglich nach einem neuen Job umzuschauen. Sei es, dass man vor der Pensionierung nochmals eine neue Herausforderung sucht oder dass die Arbeitsstelle einen unterfordert.

Ganz so ehrlich muss man aber nicht sein, wenn man nach dem Grund für ein Zwischenzeugnis gefragt wird. Geht es nach den Expertinnen und Experten des Beobachter-Beratungszentrums, könnte die Antwort in etwa so lauten:

«Nun bin ich schon sieben Jahre in dieser Firma und es gefällt mir nach wie vor. Ich möchte aber gerne einmal Bilanz ziehen und wissen, wo ich stehe. Ich bitte Sie daher, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen.»

Das Ausstellen eines Zeugnisses sollte grundsätzlich nicht länger als zwei bis drei Wochen benötigen. Anders als das Abschlusszeugnis muss ein Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform verfasst sein, da das Arbeitsverhältnis andauert. Kündigt der Arbeitgeber von sich aus, sollten Sie ebenfalls ein Zwischenzeugnis verlangen (siehe Box unten «In diesen Fällen lohnt sich ein Zwischenzeugnis»).

Was ein Zwischenzeugnis beinhaltet

Neben der eigentlichen Leistungsbeurteilung, sollten folgende Punkte im Zwischenzeugnis enthalten sein:

  • Auskunft über Aufgaben und Funktionen
  • Angaben über allfällige Beförderungen
  • Tätigkeitsbeschreibung der aktuellen Position
  • Beschreibung des Verhaltens
  • Grund für das Zwischenzeugnis (siehe Begründung oben: «Auf Wunsch von …»)

Ein gutes Arbeitszeugnis endet mit dem Ausdruck des Dankes für die geleistete Arbeit und mit einem Wunsch der Arbeitgeberin, weiterhin auf die guten Dienste der Angestellten zählen zu können.

Doch Achtung: Gerade bei der Leistungs- und der Verhaltensbeurteilung können manchmal versteckte Codierungen dazu führen, dass Ihr neuer Arbeitgeber zu einem anderen negativen Bild kommt. Im «Arbeitszeugnis-Check Digital» des Beobachters erkennen Sie mithilfe der KI-gestützten Analyse, ob problematische Formulierungen im Zeugnis enthalten sein könnten. Diese sollten Sie von der Arbeitgeberin berichtigen lassen oder einen eigenen Vorschlag machen.

Rechtsratgeber
Musterbrief «Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis»

Wer mit dem Arbeitszeugnis des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, sollte das Gespräch mit ihm suchen. Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie mit dem Musterbrief «Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis» eine hilfreiche Vorlage, wie Sie dem Begehren um Verbesserung Nachdruck verleihen können.

Die Frage nach der Referenzperson

Eine Referenz soll dem neuen potenziellen Arbeitgeber zur Beurteilung der Bewerbenden dienen. Auch hier stellt sich schnell die Frage: Kann es ein Nachteil für mich sein, wenn ich meine Chefin angebe und diese so von meiner Bewerbung erfährt? Und was ist, wenn ich am Ende doch abgelehnt werde?

Wer sich davor fürchtet, sollte die Liste seiner möglichen Referenzpersonen noch einmal durchgehen. Gibt es allenfalls frühere Vorgesetzte, die heute irgendwo anders arbeiten oder pensioniert sind? Kann eine Kundin, ein Lieferant oder eine Geschäftspartnerin von Ihnen Gutes berichten? Kennen Sie einen Freund mit einer wichtigen Position oder der in der Öffentlichkeit steht? Können Vorstandsmitglieder eines Vereins vielleicht ebenso gut über Sie aussagen?

Kommen Sie nicht um Ihren jetzigen Chef als Referenzperson umhin, sollten Sie unbedingt in Ihrem Bewerbungsschreiben erwähnen, dass man ihn erst nach einem persönlichen Gespräch kontaktieren möge. So können Sie sich sicher fühlen, dass Ihre Referenzperson erst dann hinzugezogen wird, wenn Sie in den Vorstellungsrunden weit fortgeschritten sind.

In diesen Fällen lohnt sich ein Zwischenzeugnis

  • Chefwechsel: Ihre neue Vorgesetzte tickt vielleicht anders als die ehemalige. Sollte diese nicht so von Ihnen begeistert sein, können Sie sich mit einem guten Zwischenzeugnis absichern.
  • Kündigung erhalten: Haben Sie die Kündigung erhalten, sollten Sie sich schon während der Kündigungsfrist auf Jobsuche begeben. Da ist ein Zwischenzeugnis angebracht!
  • Seit vielen Jahren in der Firma: Liegt Ihr letztes Zeugnis länger zurück, kann es nicht schaden, ein aktuelles zu verlangen.
  • Beförderung: Mit einem Zwischenzeugnis belegen Sie, dass Sie gute Arbeit in Ihrer früheren Tätigkeit geleistet haben, falls es in der neuen Position unverschuldet nicht so gut laufen sollte.
  • Versetzung: Ein völlig neues Umfeld verspricht unter Umständen nicht die gleichen Erfolgsaussichten wie in Ihrer aktuellen Position.
  • Eigene Standortbestimmung: Wenn im Unternehmen ein Jahresendgespräch nicht üblich ist, erhalten Sie mit dem Zwischenzeugnis eine gute Basis, wo Sie aus Sicht Ihres Arbeitgebers aktuell stehen und können daraus Schlüsse für sich selbst ziehen.

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