Ja, das darf er. Er muss eine Absenz nur als Arbeitszeit anrechnen und entsprechend bezahlen, wenn der Grund für die Absenz in Ihrer Person liegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Militärdienst leisten müssen – weil Sie damit eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Auch wenn Sie wegen Grippe fehlen Arbeitsrecht Mit Grippe zur Arbeit? , zahlt der Arbeitgeber den Lohn.

Fällt aber der Zug aus, hat Ihr Auto eine Panne oder kommen Sie nach einem Naturereignis nicht mehr aus Ihrem Wohnort, so liegt der Grund nicht in Ihrer Person, und Sie müssen die ausgefallene Zeit entweder nacharbeiten oder einen entsprechenden Lohnabzug hinnehmen – es sei denn, der Arbeitgeber zeigt sich in einer solchen Situation kulant.

Anders wäre es, wenn der Arbeitsbetrieb wegen einer Störung unterbrochen ist, die ins Betriebsrisiko des Arbeitgebers fällt – wenn etwa wichtige Materiallieferungen ausbleiben oder eine schlechte Auftragslage herrscht. Wenn der Arbeitgeber aus solchen Gründen die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters nicht annehmen kann, kommt er in den sogenannten Annahmeverzug und schuldet den vollen Lohn, ohne dass der Angestellte nacharbeiten muss.

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