Karl Kieser, der in Wirklichkeit anders heisst, organisiert Ausflüge mit interessierten Pensionierten. Kürzlich haben sie ein Atomkraftwerk im Aargau besichtigt. Doch der Ausflug endete mit einer saftigen Rechnung eines deutschen Anwaltsbüros. Der Grund: Ein Besucher der Gruppe hat Fotos auf der Website der Vereinigung veröffentlicht und dabei auch ein Bild vom Kraftwerk aus dem Internet verwendet. Das Anwaltsbüro verlangt dafür 725 Euro. Es handle sich um ein fremdes Foto Urheberrecht Jedes Foto ist geschützt , die Bildrechte lägen bei einer Fotoagentur. «Schulden wir den Betrag?», will Kieser wissen und wendet sich an den Beobachter.

Kaum in vollem Umfang, weiss die Juristin am Beratungstelefon. Dennoch müsse Kieser die Forderung ernst nehmen. Denn grundsätzlich sind – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz – alle Fotografien urheberrechtlich geschützt, egal, was darauf abgebildet ist. Wer ein Foto verwenden will, braucht die Zustimmung der Urheberin oder eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft.

Zuerst solle Kieser aber das AKW kontaktieren. Wenn er damit nicht weiterkomme, könne er immer noch anbieten, einen Bruchteil der Forderung zu zahlen – aber ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht.

Der Rat erwies sich als goldrichtig und brachte den Stein ins Rollen: Das Kraftwerk – beziehungsweise der Verantwortliche der Axpo – kümmerte sich darum und ging selbst auf die Agentur zu. Diese pfiff wiederum das Anwaltsbüro zurück. Karl Kieser ist zufrieden, dass er den Fall so lösen konnte – und erst noch, ohne dass er einen Rappen dafür zahlen musste.

Mehr zum Urheberrecht bei Guider

Verstösst man gegen das Urheberrecht, wenn man ein Produktbild aus dem Web für eine Verkaufsplattform verwendet? Sind Creativ Commons-Lizenzen immer kostenlos? Ist es erlaubt, unter Freunden einen Film vorzuführen, den man vorher aus dem Internet heruntergeladen hat? Abonnenten des Beobachters erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Urheberrecht.

So löst der Beobachter Ihren Fall

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr Infos zum Angebot

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren