Tina Heimer (Name geändert) besitzt eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Sie stört sich an der grossen Tanne, die vor dem Haus steht. Weil sie zu viel Schatten wirft und die Fassade schimmeln lässt. Nach Diskussionen an der Eigentümerversammlung entschied die Mehrheit kurzerhand, dass der Baum gefällt werden soll.

Doch die Verwaltung weigerte sich, den Auftrag auszuführen. Ihre Begründung: Der Beschluss der Eigentümer sei ungültig, weil er nicht traktandiert war. Tina Heimer ist unsicher: Ist an den Bedenken der Verwaltung etwas dran?

Nach dem Gespräch mit dem Beobachter-Beratungszentrum sind ihre Zweifel ausgeräumt. Die Bedenken der Verwaltung sind richtig. Die Eigentümerversammlung darf grundsätzlich nicht über ein Thema entscheiden, das nicht traktandiert war. Tut sie es dennoch, ist der Beschluss anfechtbar oder sogar nichtig. Um Klarheit zu schaffen, müsste ein Gericht darüber entscheiden. Heimer sagt: «Wir traktandieren das Thema ordentlich und stimmen noch einmal ab. So gibts keine Zweifel.»

Partnerinhalte
 
 
 
 
Rechtsratgeber
Mehr zum Thema «Baum fällen: Müssen alle Stockwerkeigentümer zustimmen?»

Mit welchem Mehrheitsbeschluss muss die Versammlung der Stockwerkeigentümer dem Fällen eines Baums zustimmen und welche Schwierigkeiten könnten überdies damit verbunden sein? Lesen Sie als Beobachter-Mitglied mehr dazu hier.

So löst der Beobachter Ihren Fall

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr Infos zum Angebot

Den besten Rat – jede Woche per Mail
«Den besten Rat – jede Woche per Mail»
Norina Meyer, Redaktorin
Der Beobachter-Newsletter