T-Shirts, Flip-Flops, Badehose: Voller Vorfreude packt Willy von Ins den Koffer. Der Solothurner und seine Frau fahren mit einem Carunternehmen ans Meer, verbringen dort eine schöne Woche. Alles läuft glatt.

Zurück in der Schweiz, entdeckt der Rentner, dass der Koffergriff abgerissen ist. Sofort informiert er Fahrer und Reisebegleiter über den Schaden. Er müsse sich ans Unternehmen wenden, heisst es. Doch dieses verweist nur auf seine allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen, die bei der Buchung akzeptiert wurden. Darin ist eine Haftung bei Beschädigung ausgeschlossen.

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Damit ist von Ins nicht einverstanden. Er wendet sich ans Beobachter-Beratungszentrum. «Ich finde, dass das Unternehmen die Verantwortung übernehmen müsste», sagt er. Das sieht auch die Juristin so – die Haftung kann nicht für jeden Fall ausgeschlossen werden. Geschuldet ist der Zeitwert des kaputten Koffers.

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Der Solothurner meldet sich also nochmals beim Reiseunternehmen, und dieses bietet ihm nun einen Gutschein für eine weitere Reise im Wert von 100 Franken an. Willy von Ins ist nicht interessiert und bleibt hartnäckig. Mit Erfolg: Schlussendlich bietet ihm das Unternehmen eine Entschädigung von 70 Franken an.

«Immerhin ist das ein Anteil für einen Ersatzkoffer. Vielen Dank für eure Unterstützung!»

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