Brauche ich einen neuen Arzt, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Ich bin im Hausarztmodell und will zu einer anderen Kasse. Doch die neue akzeptiert meinen Arzt nicht. Muss ich nun einen anderen suchen?
Ja, das müssen Sie wohl. Das Hausarztmodell ist ein Sparmodell in der obligatorischen Krankenversicherung. Anders als beim Modell «freie Arztwahl» können die Versicherten hier den Leistungserbringer nicht frei wählen, sondern sind auf die vorgegebene Liste der Versicherung beschränkt.
Jede Versicherung entscheidet selbst, mit welchen Hausärztinnen und Hausärzten sie zusammenarbeitet. Auch diese können frei entscheiden, ob sie auf einer Liste geführt werden oder nicht. So sind sie bei manchen Versicherungen auf der Liste, bei anderen nicht.
Für Versicherte kann das unangenehm sein, wenn sie ins Hausarztmodell wechseln. Oder wenn sie die Kasse wechseln. Falls der bevorzugte Hausarzt nicht auf der Liste steht, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zu einem anderen zu wechseln.
Übrigens: Wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen, sollten Sie sich an die Kündigungsfrist halten. In diesem Jahr muss das Kündigungsschreiben bis zum 28. November 2025 bei der alten Kasse eintreffen. Mehr zum Wechsel und wie Sie Prämien sparen können, lesen Sie in den Ratgebern unten.
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
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