Ja, das müssen Sie wohl. Das Hausarztmodell ist ein Sparmodell in der obligatorischen Krankenversicherung. Anders als beim Modell «freie Arztwahl» können die Versicherten hier den Leistungserbringer nicht frei wählen, sondern sind auf die vorgegebene Liste der Versicherung beschränkt.

Jede Versicherung entscheidet selbst, mit welchen Hausärztinnen und Hausärzten sie zusammenarbeitet. Auch diese können frei entscheiden, ob sie auf einer Liste geführt werden oder nicht. So sind sie bei manchen Versicherungen auf der Liste, bei anderen nicht.

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Für Versicherte kann das unangenehm sein, wenn sie ins Hausarztmodell wechseln. Oder wenn sie die Kasse wechseln. Falls der bevorzugte Hausarzt nicht auf der Liste steht, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zu einem anderen zu wechseln.

Übrigens: Wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen, sollten Sie sich an die Kündigungsfrist halten. In diesem Jahr muss das Kündigungsschreiben bis am Montag, 30. November 2026, zu Geschäftszeiten bei der alten Kasse eintreffen. Mehr zum Wechsel und wie Sie Prämien sparen können, lesen Sie in den Ratgebern unten.

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